Der Klasse 2.Schein, und eine Einweisung reichen normaler weise.
Der Berufskraftfahrer ist ein erlernbarer Beruf, mit einer Prüfung vor einer Handelskammer. Der Unterschied ist halt wenn Du nen Bandscheibenvorfall mal bekommst wird es Dir schneller als Berufskrankheit anerkannt.(Spruch meines Fahrschullehrers dazu)

Die Verlängerung alle 5 Jahre, müssen alle machen, die den Führerschein nach 1999 oder oder mitte 2000 gemacht haben, oder alle die die das 50. Lebensjahr erreicht haben. Das gab es es bei Busfahrern schon Jahre davor.

Und dein Kl.2-Schein kann Dir einfach so niemand weg nehmen, so lange Du nicht im Strassenverkehr zu oft, die selbe Dummheit machst .
Man kann dir aber verbieten ein FW-fzg zu fahren, wenn Du dich als nicht geeignet erweist, und z.B.: mal ebend Einsatzmäßig zur Eisdiehle fährst, oder zur Frittenranch(wenn da nicht grade der Einsatz stattfindet), halt so aus Jux, und dollerei!
Oder deine Mannschaft, sich nach einer fahrt mit Dir,zum gemeinsammen Gruppenkotzen trifft(warnung! Danach gibt es meistens Gruppen-keile!)

Wenn Du halt ein wenig Erfahrung hast, freuen sich deine Kameraden über eine angenehmere Fahrweise. Bei uns ist es so, dass wir insgesamt 16 leute mit Kl.2-schein haben, und nur einer nutzt den Beruflich, und die anderen haben den damals bei der Bundeswehr gemacht. Und jetzt rate mal, bei wem die meisten leute einsteigen, wenn es in den Einsatz geht.

Upps, es könnte natürlich sein, dass Dir der Landrat eine bestimmte mindestzahl an Praxis-erfahrung vorschreibt. Dann soll er Dir aber auch eine Stelle empfehlen, wo man die machen kann