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Thema: Rettungsassistent-Anerkennungsjahr

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  1. #1
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    Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hätte die Stunden sonst nicht bringen können

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Dabei dürfte es sich aber um eine der vielen und unsäglichen regionalen Besonderheiten zu handeln.
    MfG

    brause

  4. #4
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Dabei dürfte es sich aber um eine der vielen und unsäglichen regionalen Besonderheiten zu handeln.
    Ja sehr regional.... Niedersachsen, Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, .... die dortigen Landesministerien!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ja sehr regional.... Niedersachsen, Berlin, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, .... die dortigen Landesministerien!
    Zumindestens für Hessen kann ich das mal gar nicht glauben, da hätte ich aber doch gerne mal ein belastbare Quelle.
    MfG

    brause

  6. #6
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    Da wird es keine Quelle geben. Alle Stunden, die Du (nachweislich) auf einm Fahrzeug als RettSan gefahren bist, kannst Du bis zu einer gewissen Grenze anrechnen lassen.
    Wo diese Stunden erbracht wurden, ob auch einer kleinen Landwache, einem RTH in der Großstadt, einem InuVer oder ehrenamtlich auf verschiedenen Diensten, ist da bei völlig egal. Wichtig ist nur, dass der zuständige Wachenleiter oder KBL dafür unterschreibt.

    Ob es natürlich sinnvoll ist, 20 Wochenenddienste beim Fußball als RTW-Stunden abzurechnen, sei mal dahin gestellt. Unter Umständen hat man dann aber immer noch mehr gearbeitet, als auf mancher ländlichen Rettungswache...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    @Mr. Blaulicht:

    Nur dass wir jetzt nicht aneinander vorbeireden:

    Ich gehe vom RAiP in Vollzeit aus, also geht es mir hier nicht um die Anerkennung von Stunden als RS vor dem praktischen Jahr, mir geht um das praktische Jahr als solches.

    Und da sagt Hessen ganz deutlich, dass es auf einer anerkannten LRW gemacht werden muss. SEGen in Hessen sind aber keine Einrichtung des RD, sie sind Bestandteil des KatS. (Unser KV ist anerkannte LRW, wir haben auch eine offizielle SEG, aber die haben eben nichts miteinander zu tuen.) San.-Dienste sind (bis auf wenige Ausnahmen) auch kein RD.

    Hier noch einmal der hess. Erlass bezüglich LRW und Anerkennungsjahr:

    http://www.file-upload.net/download-...-2007.pdf.html
    MfG

    brause

  8. #8
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    Beim Anerkennungsjahr gebe ich Dir voll und ganz recht. Das hat an einer anerkannten Lehrrettungswache stattzufinden. Keine Frage!

    Allerdings gibt es ja durchaus auch hauptamtliche Rettungsdienstmitarbeiter, die aufgrund ihres Arbeitsvertrages auch in ihrer Freizeit im Sanitätsdienst oder SEG-Einsätzen tummeln. Wie da die Anerkennung solcher Stunden aussieht, weiß ich nicht. Ich persönlich kenne auch niemanden, der in einem solchen pseudo-ehrenamtlichen System arbeitet, meine aber, davon hier schon mal gelesen zu haben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

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