Weder im RettAssG noch in der Prüfungsordnung findet sich ein Hinweis auf eine Frist, allerdings sehen einige Aufsichtsbehörden das wohl anders...also lieber mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen (ist die Behörde, die auch für die Schule zuständig war). Sollten die eine Frist festgelegt haben, die du schon überschritten hast, würde ich den Gang zum Verwaltungsgericht antreten.

Ein RettAss-Praktikum kann nur auf einer von der Behörde zugelassenen LRW durchgeführt werden, aber niemals im San.-Dienst oder SEG.

Die Einsatz muss überwiegend auf dem RTW (Notfallrettung) erfolgen.

Ob man das Praktikum unter den o.g. Kriterien dann mit oder ohne Bezahlung absolviert, interessiert die Aufsichtsbehörde mal rein gar nicht, es nimmt auch keinen Einfluss auf die Anzahl der anerkannten Stunden.

Allerdings gibt es ein Arbeitsgerichtsurteil, nach dem der Praktikant ein Anrecht auf eine Vergütung hat...