"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ja hast aber unbegrenzt Zeit!
Dumm ist nur wenn du nach 4 Jahren dann eines hast, ob du denn das nötige Wissen noch besitzt!
Viel Glück!
Hannibal, wie würde es sich denn dE nach mit den Stunden verhalten, die ich ehrenamtlich (d.H. ohne Bezehlung) im Hauptamt zubringe?
Die Stunden könne auch im Ehrenamt abgeleistet werden. Ebenso zählen auch KTW-Stunden, wenn die Anzahl den Wert von 800/1000 Stunden an der Gesamtstundenzahl von 1600/2000 Stunden nicht übersteigt. Je nach HiOrg werden die EA-Stunden, nach Auskunft der HiOrgs, mit 100% bis 49,9% bescheinigt.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Weder im RettAssG noch in der Prüfungsordnung findet sich ein Hinweis auf eine Frist, allerdings sehen einige Aufsichtsbehörden das wohl anders...also lieber mal bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen (ist die Behörde, die auch für die Schule zuständig war). Sollten die eine Frist festgelegt haben, die du schon überschritten hast, würde ich den Gang zum Verwaltungsgericht antreten.
Ein RettAss-Praktikum kann nur auf einer von der Behörde zugelassenen LRW durchgeführt werden, aber niemals im San.-Dienst oder SEG.
Die Einsatz muss überwiegend auf dem RTW (Notfallrettung) erfolgen.
Ob man das Praktikum unter den o.g. Kriterien dann mit oder ohne Bezahlung absolviert, interessiert die Aufsichtsbehörde mal rein gar nicht, es nimmt auch keinen Einfluss auf die Anzahl der anerkannten Stunden.
Allerdings gibt es ein Arbeitsgerichtsurteil, nach dem der Praktikant ein Anrecht auf eine Vergütung hat...
MfG
brause
Es gibt wohl die Möglichkeit, sich die Stunden, die man im Rahmen eines SEG- oder Sanitätsdiensteinsatzes als RettSan auf einem KTW oder RTW verbracht hat, auf das RettAss-Praktikum anrechnen zu lassen.
Gruß, Mr. Blaulicht
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