Muss mal wieder mal ein paar Gesetzesbücher bzw. Gerichtsurteile lesen. :)
Bilde mir aber jetzt ein was gelesen zu haben.

Thema Arbeitszeit.
Nachdem die Tätigkeit die selbige ist kann rechtens die gesetzliche Arbeitszeit überschritten werden egal ob diese Vergütet wird.
Diese Nebentätigkeit (Freizeitbeschäftigung) muss der Arbeitgeber genehmigen.

Da schwirrt mir irgendein Gerichtsurteil im Kopf.

Gruß
cockpit