Hallo Mr. Blaulicht,

ich denke das sind zweierlei Sachen. Das eine ist deine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Bereitschaft/Rettungsdienst des DRK. Hier bist Du ehrenamtlich und freiwillig tätig und stehst in keinem Arbeitsverhältnis. Du hast sicherlich keinen Vertrag o.ä. unterschrieben, in dem steht, dass Du nirgends anders Rettungsdienst fahren darfst. Es ist somit auch beim DRK nicht genehmigungs- bzw. anzeigungspflichtig.

Der Casus Knacktus ist natürlich, dass es eine "Konkurrenz"-Organisation ist, bei der Du als Aushilfskraft fahren möchtest. Gern gesehen wird so etwas natürlich nicht; Verständlicherweise. Ich denke auch, dass es etwas Rummel darum geben könnte. Vom Gesetz her ist es natürlich nonsens; lediglich die moralische Seite könnte hier im Weg stehen.

Ich für meinen Teil fahre auch organisationsübergreifend und das ohne schlechtes Gewissen ;-)


Gruß
Michael