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Thema: Organisationsfremd arbeiten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.

    Im Falle eines Unfalls mit anschließender BU oder ähnlichem kann das schon zum Nachteil für den Rest des Lebens werden.

    Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?

    Gruß PelBB

  2. #2
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.
    Lies dir bitte nochmal durch, was Mr. Blaulicht gefragt hat.
    Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.

    Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?
    Du weißt schon wofür gesetzliche Unfallversicherungen da sind? Denen ist es im Zweifel egal, ob du organisationsfremd oder mit oder ohne Auftrag gehandelt hast.
    Zahlen tun sie, im Zweifel suchen sie "lediglich" jemanden, den sie in Regress nehmen können.

    Im Zweifel setzt euch zu diesem Thema mal mit euerer GUV in Verbindung, sie ist mit Sicherheit bereit einen Mitarbeiter für eine Informationsveranstaltung abzustellen. Danach werdet ihr auch sicher feststellen, dass viele Aussagen alá "dann und dann seid ihr nicht versichert" totaler Blödsinn sind.

    Gruß
    Sebastian

  3. #3
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    Arbeitszeit

    Muss mal wieder mal ein paar Gesetzesbücher bzw. Gerichtsurteile lesen. :)
    Bilde mir aber jetzt ein was gelesen zu haben.

    Thema Arbeitszeit.
    Nachdem die Tätigkeit die selbige ist kann rechtens die gesetzliche Arbeitszeit überschritten werden egal ob diese Vergütet wird.
    Diese Nebentätigkeit (Freizeitbeschäftigung) muss der Arbeitgeber genehmigen.

    Da schwirrt mir irgendein Gerichtsurteil im Kopf.

    Gruß
    cockpit

  4. #4
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.
    Ich hatte es so verstanden, das er in einer ehrenamtlichen und einer hauptamtlichen Tätigkeit involviert ist und nun in einer anderen ehrenamtlichen Organisation mitarbeiten möchte, ohne dort Mitglied zu werden...

    Und ja, mag sein, das meine Sorgen überzogen sind, aber Du weisst auch, das in Zeiten knapper Kassen jeder sich so lange windet, um ein Schlupfloch zu finden, nicht zahlen zu müssen...

    Gruß PelBB

  5. #5
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    Ähm, "ehrenamtlich" tätig werden ohne Mitglied zu sein, geht schonmal nicht so wirklich ^^
    (Und selbst, wenn man nur Mitglied für einen Tag würde...)

    Desweiteren: *lach* Bitte welcher Verein hat für seine Mitglieder mehr Versicherungsschutz als das Gesetzlich nötige?

    Hier in der Gegend ist es so, das es Keine Hiorg hat, weil sichs keine leisten kann...
    (Gemeint sind hier BUs usw. die für Ehrenamtliche Mitglieder von Hilfsorganisationen mitlerweile soooo teuer für die HiOrg sind, das es sich so ziehmlich keine davon leisten kann...)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Hy,

    also ich bin mir da jetzt nicht 100%tig sicher ob ich da nicht was verwechsel. somit schreibe ich das mal unter vorbehalt das es auch nicht stimmen könnte...

    aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das man nicht in zwei HiOrgs sein darf wenn diese sich im Einsatzfall gegenseitig behindern könnten... sprich du wirst für beide zeitgleich Alarmiert. Kann auch sein das des jetzt nur bei uns so geregelt ist und es ein "örtliches" dokument von uns war...

  7. #7
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    Und eben genau deswegen will ich ja nicht Mitglied in zwei HiOrgs werden, sondern bei meinem "alten Laden" bleiben. Bei der anderen HiOrg will ich nur sozusagen aushilfsweise arbeiten - mit vorher ausgemachten Arbeitszeiten.

    Ganz abgesehen davon, dass ich sowieso nur eingeschränkt dem KatSchutz zur Verfügung stehe, da ich primär im KH verheizt werden, wenn´s knallt! ;-) Aber das ist ein anderes Thema.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Hmm...

    also ich denke da werden wir dir hier auch nicht wirklich weiter helfen können... wirst du mit deinen vorgesetzten drüber sprechen müssen wie oder ob es klappt...

    Ich vermute aber mal des es nix wird... weil Aushilfsweise gibbet da ja ned wirklich... wenn du für HiOrg XY was machst musst du alleine aus Versicherungstechnischen gründen dort mitglied sein, und da könnte genau das was ich schrieb ggf. falls es so ist ein Problem darstellen.
    Ob du dem KatSchutz zur Verfügung stehst wenns knallt oder nicht dürfte da denke ich Relativ egal werden.

    Nichts desto trotz ist hier der einfachste weg zu den Leuten gehen die es wissen und fragen. Geht schneller und du weißt es genau :o)

  9. #9
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    Jetzt muss ich mal dumm fragen, wenn du für die andere Organisation arbeitest, ist das dann auf Basis einer Beschäftigungsverhältnis nach Geringverdiener-Sachlage? Weil dann ist ja eigentlich nirgends ein Problem.

    Weil so etwas habe ich auch nebenher am laufen. Kurz dazu. Ich arbeite zusätzlich zu meiner normalen Arbeit Stundenweise noch wo anders. Habe diesen Verdienst und die Beschäftigung sowohl finanzamt und Arbeitgeber gemeldet. Bin während meiner Tätigkeit dort gesetzlich Unfall und anderweitig versichert. Allerdings arbeite ich da dann in der gleichen SParte meines Hauptbroterwerbes. Somit darf ich die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Im genauen ist es jetzt so, dass ich 40Std pro Woche in meiner "normalen" Arbeit arbeite und und pro Woche 5Std zusätzlich arbeiten darf. Diese werden aber, genau wie meine Normalstunden übers Monat gesehen gerechnet. Im Grunde fällt mir kein Grund ein wieso es nicht gehen sollte/dürfte.

    Gut, das es sicherlich den einen oder anderen Gemecker geben wird weil du ja "Fremd gehst", aber wenn dir das Wurst is dann glaub ich net das es rechtlich was gibt das dagegen spricht (wenn alles vorher abgeklärt ist).

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