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Thema: Organisationsfremd arbeiten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    kurz mal mein Senf dazu:

    Wenn eine Organisation der Meinung ist, dass sie ihren Ehrenamtlichen vorschreiben kann, wo sie ihr Geld verdienen - denn darum gehts Mr. Blaulicht, dann läuft wohl etwas falsch.

    Selbst einer Vorschrift, wo die Mitglieder noch ehrenamtlich oder eben nicht tätig sein dürfen, stehe ich sehr zwiespältig gegenüber.

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
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    Ich sehe vielleicht ein Versicherungsproblem...

    Ohne Mitgliedschaft bist Du nur gesetzlich versichert und nicht zu den ggf. besseren Bedingungen, die die HiOrg noch für Ihre Mitglieder hoffentlich abgeschlossen hat... Gerade in Bezug auf Arbeitsunfälle könnte das relevant sein...

    Gruß PelBB

  3. #3
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Ich sehe vielleicht ein Versicherungsproblem...

    Ohne Mitgliedschaft bist Du nur gesetzlich versichert und nicht zu den ggf. besseren Bedingungen, die die HiOrg noch für Ihre Mitglieder hoffentlich abgeschlossen hat... Gerade in Bezug auf Arbeitsunfälle könnte das relevant sein...

    Gruß PelBB
    Kannst du das bitte nochmal in Bezug auf die konkrete Anfrage formulieren?

    Fakt ist, dass du in jedem Fall gesetzlich unfallversichert bist, ob bei der BG (hauptamtlich) oder bei einer UK (ehrenamtlich). Klar gibt es evtl. im ehrenamtlichen Bereich noch Zusatz-Unfallversicherungen, aber wo ist da der Konflikt, das Problem?

    Gruß
    Sebastian

  4. #4
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    Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.

    Im Falle eines Unfalls mit anschließender BU oder ähnlichem kann das schon zum Nachteil für den Rest des Lebens werden.

    Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?

    Gruß PelBB

  5. #5
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, das Du, wenn Du ehrenamtlich für eine Organisation arbeitest, in der Du nicht Mitglied bist, nicht den ggf. erweiterten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kannst. Und wenn Du ohne Auftrag/Delegation Deiner eigentlichen Gliederung handelst, kannst Du auch den erweiterten Versicherungsschutz Deiner eigenen Organisation nicht in Anspruch nehmen.
    Lies dir bitte nochmal durch, was Mr. Blaulicht gefragt hat.
    Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.

    Abgesehen davon kann ich mir auch die ein oder andere Frage der BG bzw. der Gesetzlichen vorstellen, was Du denn da als Organisationsfremder ohne Auftrag zu suchen hattest...?
    Du weißt schon wofür gesetzliche Unfallversicherungen da sind? Denen ist es im Zweifel egal, ob du organisationsfremd oder mit oder ohne Auftrag gehandelt hast.
    Zahlen tun sie, im Zweifel suchen sie "lediglich" jemanden, den sie in Regress nehmen können.

    Im Zweifel setzt euch zu diesem Thema mal mit euerer GUV in Verbindung, sie ist mit Sicherheit bereit einen Mitarbeiter für eine Informationsveranstaltung abzustellen. Danach werdet ihr auch sicher feststellen, dass viele Aussagen alá "dann und dann seid ihr nicht versichert" totaler Blödsinn sind.

    Gruß
    Sebastian

  6. #6
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    Arbeitszeit

    Muss mal wieder mal ein paar Gesetzesbücher bzw. Gerichtsurteile lesen. :)
    Bilde mir aber jetzt ein was gelesen zu haben.

    Thema Arbeitszeit.
    Nachdem die Tätigkeit die selbige ist kann rechtens die gesetzliche Arbeitszeit überschritten werden egal ob diese Vergütet wird.
    Diese Nebentätigkeit (Freizeitbeschäftigung) muss der Arbeitgeber genehmigen.

    Da schwirrt mir irgendein Gerichtsurteil im Kopf.

    Gruß
    cockpit

  7. #7
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Mr. Blaulicht ist in Organisation A Mitglied und dort auch ehrenamtlich in Bereitschaft und Rettungsdienst tätig. Nun möchte er in Organisation B hauptamtlich, nämlich als Aushilfskraft, tätig werden.
    Ich hatte es so verstanden, das er in einer ehrenamtlichen und einer hauptamtlichen Tätigkeit involviert ist und nun in einer anderen ehrenamtlichen Organisation mitarbeiten möchte, ohne dort Mitglied zu werden...

    Und ja, mag sein, das meine Sorgen überzogen sind, aber Du weisst auch, das in Zeiten knapper Kassen jeder sich so lange windet, um ein Schlupfloch zu finden, nicht zahlen zu müssen...

    Gruß PelBB

  8. #8
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    Ähm, "ehrenamtlich" tätig werden ohne Mitglied zu sein, geht schonmal nicht so wirklich ^^
    (Und selbst, wenn man nur Mitglied für einen Tag würde...)

    Desweiteren: *lach* Bitte welcher Verein hat für seine Mitglieder mehr Versicherungsschutz als das Gesetzlich nötige?

    Hier in der Gegend ist es so, das es Keine Hiorg hat, weil sichs keine leisten kann...
    (Gemeint sind hier BUs usw. die für Ehrenamtliche Mitglieder von Hilfsorganisationen mitlerweile soooo teuer für die HiOrg sind, das es sich so ziehmlich keine davon leisten kann...)

    MfG Fabsi

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