Naja, das sagt dir klipp und klar die Bundesnetzagentur der Bundesrepublik Deutschland im Telekommunikationsgesetz ^^
Beim BOS-Funk handelt es sich um den Nicht Öffentlichen Funk und da darfst DU und jeder andere Mensch in Deutschland NUR die Meldungen emfpangen, die auch für DICH bestimmt sind...
Der "Hinweis" das du gerade (falls) du auch als Reporter tätig bist, besonders aufpassen solltest, war von den anderen NUR um DICH zu Schützen...
Aber da du mir ja vermutlich eh nicht glauben wirst:
§ 89 ---> http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
Und nun noch ein "Zitat" aus oben genanntem Gesetz:
§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder
Und Siehe da, Verstoß gegen den §89 fällt sogar und die Strafvorschriften und eben nicht nur unter den Bußgeldteil ^^
So und nun viel Spaß bei der baldigen Gerichtsverhandlung ;)
MfG Fabsi






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