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Thema: Welcher Schleifenalarm?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    3.902
    Land 2 = KBI Land 2
    Land 2/1 = KBM Land 2/1
    Land 2/2 = KBM Land 2/2
    ...

    Bei manchen Einsatzstichworten is die Alarmierung aller KBM aus dem Inspektionsbereich gefordert, wenn man nun allen KBM aus dem Bereich noch eine extra Schleife gibt, mit der alle zusammen alarmiert werden, geht die Alarmierung einfach schneller...

    So ises bei uns...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  2. #2
    dbip Gast
    Soll das jetzt bedeuten, wenn ich in meinem Funkwecker zb. die Schleife für Land 2 programmiert habe, aber nur der Land 2/2 alarmiert wird, dass mir der Wecker nicht auslöst?

    Oder reicht es wenn ich jeweils nur die KBI´s programmiert habe und automatisch auch die Alarmierung eines einzelnen KBM´s hören dann kann?

    Gruß
    Danny

  3. #3
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    Normalerweise wird ja ein KBM nicht alleine alarmiert sondern zusammen mit dem KBI, zumindest bei einer normalen Alarmierung (nicht Einzelnachforderung).
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  4. #4
    dbip Gast
    Es geht mir jetzt nämlich um die Programmierung des Melders. Habe 4 Schleifen frei und würde gerne, dass wenn egal welcher KBM alarmiert wird, mein Melder auslöst. Das geht aber dann nur wenn ich die Überschleife, also die Schleife des KBI programmiere weil es ja dann 4 wären bis auf den Land 1.

    Also du meinst das wäre so in Ordnung, da der KBI also die Schleife des Landes meistens alarmiert wird?!

    Gruß
    Danny

  5. #5
    Registriert seit
    17.10.2007
    Beiträge
    13
    Es ist nicht gesagt das der KBI grundsätzlich mit dem KBM alarmiert wird.

    Für was musst du eigentlich die Schleife des KBI/KBM auf deinem Melder haben???????

    Für mich unbegreiflich!!!

    Wenn ein alarm deiner Wehr ist,wird dein Melder mit den programmierten Schleifen deiner Wehr mit sicherheit auslösen - man braucht nicht die Schleifen der beiden(KBI/KBM oder vielleicht sogar noch KBR???

    hab die Anzahl der Fragezeichen mal etwas reduziert - Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.10.2008 um 19:56 Uhr)

  6. #6
    dbip Gast
    Es steht mir ja frei, privat einen Melder für den Einsatz in meiner Wehr zu kaufen. Wenn ich mir einen kaufe, wo sehrviele bzw. einige Schleife frei programmierbar sind und noch 4 weitere frei, warum bzw. wer sagt mir dass ich mir da nicht meine x-beliebige Schleife wählen kann? Ist es dir jetzt begreiflich?

  7. #7
    Registriert seit
    06.08.2005
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    Zitat nach Änderung des Orginals "mitgeändert"

    Zitat Zitat von Miffw Beitrag anzeigen
    Es ist nicht gesagt das der KBI grundsätzlich mit dem KBM alarmiert wird.

    Für was musst du eigentlich die Schleife des KBI/KBM auf deinem Melder haben???????

    Für mich unbegreiflich!!!!!!!!

    Wenn ein alarm deiner Wehr ist,wird dein Melder mit den programmierten Schleifen deiner Wehr mit sicherheit auslösen--man braucht nicht die Schleifen der beiden(KBI/KBM oder vieleicht sogar noch KBR????
    Lass ihn doch, er sollte sich halt nicht erwischen lassen...

    P.S: Dein scharfes S hängt!
    Geändert von Mr. Blaulicht (14.10.2008 um 19:57 Uhr)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  8. #8
    Registriert seit
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    3.902
    Da du anscheinend für die Presse arbeitest, würde ich an deiner Stelle etwas aufpassen, was du hier schreibst, könnte Konsequenzen haben, wenn die richtigen Leute mitlesen.

    Wieso nimmst du keine K-Schleife??? 1234K <- K ist ein Platzhalter für irgendeine Ziffer (bei der Quattro-Serie)
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  9. #9
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von dbip Beitrag anzeigen
    wer sagt mir dass ich mir da nicht meine x-beliebige Schleife wählen kann?
    Naja, das sagt dir klipp und klar die Bundesnetzagentur der Bundesrepublik Deutschland im Telekommunikationsgesetz ^^

    Beim BOS-Funk handelt es sich um den Nicht Öffentlichen Funk und da darfst DU und jeder andere Mensch in Deutschland NUR die Meldungen emfpangen, die auch für DICH bestimmt sind...

    Der "Hinweis" das du gerade (falls) du auch als Reporter tätig bist, besonders aufpassen solltest, war von den anderen NUR um DICH zu Schützen...

    Aber da du mir ja vermutlich eh nicht glauben wirst:
    § 89 ---> http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html

    Und nun noch ein "Zitat" aus oben genanntem Gesetz:
    § 148 Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder

    Und Siehe da, Verstoß gegen den §89 fällt sogar und die Strafvorschriften und eben nicht nur unter den Bußgeldteil ^^


    So und nun viel Spaß bei der baldigen Gerichtsverhandlung ;)

    MfG Fabsi

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