Ja, Gründe findet man immer irgendwie. ;) Das Argument Wasser galt vielleicht vor 30 Jahren. Heute sieht das meiner Meinung und Erfahrung nach anders aus. Damals war das TLF dann meistens das einzige wasserführende Fahrzeug am Ort und mehr Wasser ist sowieso besser usw.
Das Ganze muss man heutzutage in meinen Augen sehr kritisch überprüfen, wenn man das (H)LF mit mehr als den mindestens erforderlichen 1600l ausstatten will. Denn die reichen. Und beim Scheunenbrand reißen dich die 900l auch nicht mehr raus.
Weil es eine Standardbeladung (Tabelle 1 der DIN 14530-11) gibt, die auf ein LF 20/16 nach Norm gehört. Und dann gibt es eine Standard-Zusatzbeladung (Tabelle 2), diese macht das Fahrzeug zum HLF 20/16, wenn sie zusätzlich zur Standardbeladung verlastet ist. Dazu gehören dann auch so Sachen wie ein Trennschleifer, ein Mehrzweckzug oder Hebekissen, die man ggf. gar nicht benötigt.Warum kein H wenn du TH-Sachen drauf packst. Nur damit keine Winde an das Fahrzeug kommt ? Der festeingebauten Lichtmast und Stromerzeuge wird auch auf dem LF mit drauf sein.
Man kann aber auf das LF 20/16 zusätzlich zur Standardbeladung nach Tabelle 1 im Rahmen der Raum- und Gewichtsreserven Unterbaumaterial, hydr. Rettungsgerät usw. verlasten. Dadurch wird das Fahrzeug dann aber nicht zum HLF.
Ich kenne eine Feuerwehr, die hat bewusst gesagt, dass sie kein HLF 20/16 braucht, weil ein RW vorhanden ist. Um bei VU (ein Hauptaufgabenfeld dieser Wehr) gerüstet zu sein, hat man dann ein LF 20/16 mit oben genannten Ausstattungsmerkmalen beschafft.
Somit hat man dann auch einen zweiten Rettungssatz (Ergänzung/Reserve mit bzw. zu dem vom RW), hält aber eher selten benötigte Geräte wie den Mehrzweckzug oder Trennschleifer nicht doppelt vor.
Das ist in meinen Augen nicht die schlechteste Idee.
Eine maschinelle Zugeinrichtung ist übrigens weder beim LF noch beim HLF vorgesehen, sondern nur "auf Wunsch des Bestellers" einzubauen.
Auch wenn es gerne anders erzählt wird: Den Unterschied zwischen LF mit und ohne H davor macht nicht die maschinelle Zugeinrichtung (Seilwinde) aus.
Beim Stromerzeuger bin ich mir nicht sicher, wie du das oben gemeint hast. Der ist bei beiden Fahrzeugvarianten tragbar vorgesehen. Sollte sich das festeingebaut nur auf den Lichtmast beziehen, habe ich nichts gesagt. ;)