Immerhin ist das fast 1 to mehr GM. Die Norm spricht aber auch von einer Gesamtmasse, die nicht überschritten werden sollte. Je nachdem, was noch an Zusatzausrüstung an Bord soll, kommt man dann auch schon mal in die Fahrzeugklasse S (und IMO sagt die Norm beim LF 20/16 Fahrzeugklasse M). Könnte also zu Problemen bei der Bezuschussung führen.
MkG
Rundhauber
Hmm ich finde es interessant das man ein LF 16TS durch ein HLF20/16 ersetzten will....
Was spricht gegen ein 10/6 mit der Ausrichtung der Beladung auch den TS zu ersetzten?
Wie hier schon geschrieben wurde.. ihr habt schon 2 große Fahrzeuge mit Wasser, warum noch eins? Zu dem Umbau vom 16/12 fällt mir gerade besser nix ein....
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Da muss ich Florian_Feuerbaer zustimmen .
Ein LF 10/6 mit TS 16/8 , ordentlich B-Schläuchen und evtl. noch als "Zusatzbeladung" eine etwas umfangreichere Lichttechnik (Mehr als 2 Strahler , 1 Stativ und 1 Brücke) .
Ein LF 16-TS mit einem HLF 20/16 zu ersetzen finde ich ein bisschen zu viel des guten :)
Wie Astra12 bereits sagte, sagt die Norm aus das MIN. 1600l auf dem Fahrzeug sein müssen.
Das Heißt noch lange nicht, dass man mehr drauf packen muss.
Ich wollte mit meinen Aussagen darauf hinweisen, dass ein 10/6 sehr schnell an seine Gewichtsresevergrenze (komisches Wort, gibt es das überhaupt? ) kommen kann.
Es muss ja nicht sofort 2500l oder mehr vorhanden sein. 1600l reichen in einem "normalen" Löschangriff völlig aus. Genau so, wie bei einem VU um den Brandschutz sicherzustellen.
Nur wie gesagt, es muss ja einen Grund dafür geben, dass ein TLF 16/25 beschafft wurde und kein LF16/12 o.ä. Und da fallen mir nur die 2400l ein, die auf dem Fahrzeug vorhanden sind. Und die brauche ich eigentlich nur dann, wenn ich eine etwas größere Zeit (die natürlich nur 2-5 min betragen kann) überbrücken muss. z.B. BAB, ländliche Gegenden o.ä.
Warum kein H wenn du TH-Sachen drauf packst. Nur damit keine Winde an das Fahrzeug kommt ? Der festeingebauten Lichtmast und Stromerzeuge wird auch auf dem LF mit drauf sein.
Wenn du eine TS 8/8 (190kg), ordnentlich B-Schläuche und Lichttechnik auf das Fahrzeug verlasten willst wird du zum einen schnell an die Grenze der Gewichtsreserve kommen und Zusätzlich noch Platzprobleme bekommen.
Und erst die TS rausnehmen bevor du Licht aufbauen kannst, ist auch nicht praktikabel.
Zusätzlich brauchst du für mehr Licht auch einen passenden Stromerzeuger, der auch wieder bissl wiegt.
Und wenn dann noch TH-Mittel drauf sollen, platz das Fahrzeug aus allen nicht vorhandenen Nähten :D
Ja, Gründe findet man immer irgendwie. ;) Das Argument Wasser galt vielleicht vor 30 Jahren. Heute sieht das meiner Meinung und Erfahrung nach anders aus. Damals war das TLF dann meistens das einzige wasserführende Fahrzeug am Ort und mehr Wasser ist sowieso besser usw.
Das Ganze muss man heutzutage in meinen Augen sehr kritisch überprüfen, wenn man das (H)LF mit mehr als den mindestens erforderlichen 1600l ausstatten will. Denn die reichen. Und beim Scheunenbrand reißen dich die 900l auch nicht mehr raus.
Weil es eine Standardbeladung (Tabelle 1 der DIN 14530-11) gibt, die auf ein LF 20/16 nach Norm gehört. Und dann gibt es eine Standard-Zusatzbeladung (Tabelle 2), diese macht das Fahrzeug zum HLF 20/16, wenn sie zusätzlich zur Standardbeladung verlastet ist. Dazu gehören dann auch so Sachen wie ein Trennschleifer, ein Mehrzweckzug oder Hebekissen, die man ggf. gar nicht benötigt.Warum kein H wenn du TH-Sachen drauf packst. Nur damit keine Winde an das Fahrzeug kommt ? Der festeingebauten Lichtmast und Stromerzeuge wird auch auf dem LF mit drauf sein.
Man kann aber auf das LF 20/16 zusätzlich zur Standardbeladung nach Tabelle 1 im Rahmen der Raum- und Gewichtsreserven Unterbaumaterial, hydr. Rettungsgerät usw. verlasten. Dadurch wird das Fahrzeug dann aber nicht zum HLF.
Ich kenne eine Feuerwehr, die hat bewusst gesagt, dass sie kein HLF 20/16 braucht, weil ein RW vorhanden ist. Um bei VU (ein Hauptaufgabenfeld dieser Wehr) gerüstet zu sein, hat man dann ein LF 20/16 mit oben genannten Ausstattungsmerkmalen beschafft.
Somit hat man dann auch einen zweiten Rettungssatz (Ergänzung/Reserve mit bzw. zu dem vom RW), hält aber eher selten benötigte Geräte wie den Mehrzweckzug oder Trennschleifer nicht doppelt vor.
Das ist in meinen Augen nicht die schlechteste Idee.
Eine maschinelle Zugeinrichtung ist übrigens weder beim LF noch beim HLF vorgesehen, sondern nur "auf Wunsch des Bestellers" einzubauen.
Auch wenn es gerne anders erzählt wird: Den Unterschied zwischen LF mit und ohne H davor macht nicht die maschinelle Zugeinrichtung (Seilwinde) aus.
Beim Stromerzeuger bin ich mir nicht sicher, wie du das oben gemeint hast. Der ist bei beiden Fahrzeugvarianten tragbar vorgesehen. Sollte sich das festeingebaut nur auf den Lichtmast beziehen, habe ich nichts gesagt. ;)
Wär da nur nicht das "Problem" mit der korrekten Ausschreibung.. (Die halt auch ergeben kann, dass Iveco gewinnt.. Aber kann man da nicht im Rahmen der Abnahme o.Ä. auf die Qualität achten?)(MB Atego Allrad Fahrgestell/Schlingmann Aufbau)
Da gibts viele unterschiedliche Meinungen zu.. Die meisten, denen ich Gehöhr schenken würde, sagen, dass das unnütz ist.. (Zumindest in den Bereichen, in denen ein kommunaler Erstangreifer vermutlich eingesetzt wird) Evtl. lieber eine fest installierte Zumischanlage für Netz/Schaummittel..?+vielleicht CAFS-Anlage
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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