Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 50

Thema: Alarmfahrt mit Familie?

  1. #16
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    An die letzten Poster: Man! Man kann einen auch absichtlich falsch verstehen. Mit Dritter sind weder Patient, Praktikant noch sonst wer, der vertraglich an die Organisation gebunden ist (Behandlungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag etc) gemeint, sondern Familie, Anhalter, Freunde, Taxifahrer etc.
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Sie sind GLEICHZUSTELLEN, halt nur außerhalb des Gefahrenbereichs.
    Dann frage ich mich allerdings, warum so wenige JFler einen Melder haben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Familie (des patienten?) ok
    aber Anhalter??? freunde??? Taxifahrer???
    wen nimmstn du alles auf deim RTW mit?

    Also Patient wird mit SoRe transportiert ganz klar, Praktikant gehoert zur Besatzung
    und dann ist beim Patiententransport vielleicht noch ein Angehoeriger des Patienten dabei
    aber alle andren hat imho auf nem RTW nix zu suchen...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #18
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Man, hier gehts nicht um den im RTW (oder besser in einer Org.) mitfahrenden, sondern im privatPKW. Und da sind nun mal auch Frau und Kids dabei; bei manchen von mir aus auch Anhalter. Aber seit wann tragen JFler Melder?

  4. #19
    32-59-1 Gast
    Ich persönlich würde je nach Alarmstichwort entscheiden, ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder sie z.b. erst Zuhause absetze. Somit würde ich mir also auch je nach Alarmstichwort überlegen, ob und ab wann ich Sonderrechte in Anspruch nehme. Man muß sich ja immer darüber im klaren sein, daß man eine sehr große Verantwortung (für sich, andere Verkehrsteilnehmer usw.) hat, wenn man sich die "Freiheit" der Sonderrechte nimmt.

  5. #20
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Mr. Blaulichts Beitrag bezog is aber glaub ich doch eher auf RTW oder NEF oder sonstige HiOrg Fahrzeuge

    Hmm ich wuerde nicht unbedingt nach Alarmstichwort entscheiden ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder zuerst daheim absetze, sondern eher danach jemand dabei der an Fuehrerschein hat? ja dann zur Wache an der Wache aussteigen heimfahren lassen und nachm Einsatz kommt ma scho iwie heim, zur Not abhohlen lassen
    Wenn nein setz ich die zuerst daheim ab weil was sollen die da stundenlang an der Wache rumstehen????
    Aber was ich auf keinen Fall machen wuerde waere die einfach iwo in der Gegend auszusetzen nach dem Motto ich fahr jez an Einsatz schaut doch mal wie ihr wieder heimkommt...
    Also das jez mal darauf bezogen dass ich kein Fahrzeug habe das mit SoSi ausgestattet ist

    Und wenn ich einen Dienstwagen habe der mit SoSi ausgestattet ist sollte man sich mal grundsaetlich Fragen ob es sinnvoll ist da Personen mitzunehmen die nix mit der Org zu tun haben weil was wollen die dann mit beim Einsatz????
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  6. #21
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Man man, das waren damals noch Zeiten. Aber wie sieht es denn aus wenn man als OrgL/LNA/KBM etc einen Alarm bekommt während Frau und Kinder an Bord sind? Muß er sie auf die Straße setzen um seine fahrt mit Sosi fortzusetzen? http://www.youtube.com/watch?v=hQGsR...eature=related
    Eine Alarmfarh mit der Familie ist versicherungstechnisch nicht möglich!
    Dazu müsste eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden!

  7. #22
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    376
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dann frage ich mich allerdings, warum so wenige JFler einen Melder haben...
    Weil sie nicht in den Gefahrenbereich dürfen und mir damit herzlich wenig im Einsatz nützen.
    Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass ich sie auch gleich rauswerfe, weil sie mir nichts nutzen.
    ich schmeiß ja auch nicht mein ölbindemittel vom fahrzeug weil ich en keller unter wasser fahre ;)



    Zum Thema:
    Meiner Meinung nach, ganz einfach:

    Privatfahrzeug: SR sind Personengebunden, da ist egal wer noch im Fahrzeug sitzt (Bitte keine diskussion über SR im Privatwagen, sonst hat der Thread gleich 10 Seiten mehr ;D)

    Dienstfahrzeug: Wenn ich mich nicht ganz schwer irre dürfen meiner Meinung nach in Feuerwehrfahrzeugen auch NUR Feuerwehrangehörige, egal welcher Abteilung, aber halt Feuerwehrangehörige mitfahren. Egal zu welchen Fahrten.
    Sprich ich dürfte die Familie auch nicht ins Auto setzen um zum Supermarkt zu fahren.

    MkG

  8. #23
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Mr. Blaulichts Beitrag bezog is aber glaub ich doch eher auf RTW oder NEF oder sonstige HiOrg Fahrzeuge
    Da ich im Dienst nie Anhalter, Freunde, Familie mitnehme, habe ich mich auf private PKW bezogen zum Beispiel auf der Anfahrt zum GH (Feuerwehr) oder zur Einsatzstelle (LNA, OrgEL).

    Nur um Missverständnisse auszuschließen.

    Übrigens entspricht das auch ziemlich genau der Fragestellung des Themenerstellers...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (15.09.2008 um 16:43 Uhr)

  9. #24
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Ok dann habe ich das falsch aufgefasst
    Sorry

    Was nichts dran ändert dass ich in einem Dienstwagen keine anderen Personen mitnehmen würde
    weil den Dienstwagen hab ich ja wohl deshalb mit dabei damit ich nicht erst zur Wache oder sonstwohinfahren muss sondern gleich von daheim weg ausrücken kann
    Dann gibt es halt währen den Bereitschaftszeiten keinen Familenausflug :)
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  10. #25
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Ok dann habe ich das falsch aufgefasst
    Sorry
    Kein Problem.

    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Was nichts dran ändert dass ich in einem Dienstwagen keine anderen Personen mitnehmen würde
    weil den Dienstwagen hab ich ja wohl deshalb mit dabei damit ich nicht erst zur Wache oder sonstwohinfahren muss sondern gleich von daheim weg ausrücken kann
    Dann gibt es halt währen den Bereitschaftszeiten keinen Familenausflug :)
    Naja, als KBM oder OrgEl oder LNA hast Du da nicht viele Alternativen.n Es ist ja nicht so, dass diese Dienste in irgendeiner Weise als Bereitschaft oder Rufbereitschaft gezählt werden können, sondern es muss halt irgendwie eine zeitdeckende Versorgung organisiert werden. Und da kommt es mit Sicherheit halt auch mal vor, dass man eine Woche oder zumindest ein Wochenende am Stück Dienst hat. Und wenn Du dann halt genau in dieser Woche halt mal einkaufen willst, oder abends mit Freunden was unternehmen willst, sieht´s schon ganz blöd aus, wenn Du da Deine Familie oder Freunde nicht mitnehmen kannst. Sicherlich sollte dann organisiert sein, dass diese Leute anderweitig wieder nach Hause kommen, aber was ist, wenn Du bereits auf der Rückfahrt bist? Dann kanst Du sie auch nicht gerade bei Regen im Wald aussetzen. Und genauso kannst Du sie nicht erst zu Hause rausschmeissen. Also, was liegt da Näher auf der hand, als zum Einsatzort oder zum GH und von dort aus mit dem Taxi heimwärts.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #26
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    148
    Mann MAnn wie umständlich.

    Aus der Fragestellung kann ich nicht entnehmen ob es hier um einen Dienstwagen oder einen Privatwagen handelt.

    Es gibt doch eigentlich nur 2 Antworten:

    Im Privatwagen: wer als OrgL/KBM etc. Sonderrechte in ANspruch nehmen darf, der nimmt sie in Anspruch. Die Insassen im Privatwagen sind ja zum gewissen teil mitversichert.

    Im Dienstwagen: Da bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Dienstherrn, ob ich überhaupt Zivilpersonen mitfahren lassen darf (unabhängig von Bereitschaftszeit oder Einsatzfahrt). Sollte das mitnehmen von Zivilpersonen zulässig sein, so müssen die dann auch versichert sein (das ist Aufgabe des Dienstherrn, dies mit der versicherung o.ä. abzuklären).

    Grundsätzlich gehe ich aber mal davon aus daß er das mitnehmen von Zivilpersonen im Dienstwagen meint.

    JF´ler sind doch grundsätzlich Angehörige der feuerwehr und demnach bei allen fahrten in Dienstfahrzeugen auch mitversichert. Ob es nun Sinn macht diese mit zum Einsatz zu nehmen oder ob man sie erst am gerätehaus/Wache aussteigen lässt, kann man ja nicht verallgemeinern. Das kommt auf den EL an, ob der Fahrer der JF´ler dringend benötigt wird oder nicht.

  12. #27
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Oder die Familienmitglieder werden einfach Mitglieder, dann ist das Versicherungsproblem auch abgefrühstückt...
    MfG

    brause

  13. #28
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Stimmt so nicht. Zumindest nicht für NRW und da rechne ich Bedburg zu ;-)

    FSHG NRW 10.02.1998:
    §12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    Absatz 9:

    "Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

    Ergo dürfte ich die JF sogar mit Alarm mit zur Einsatzstelle nehmen, wenn sie nunmal gerade im Auto sitzen.

    MkG
    Bedburg-HAU bitte ;)

    Ja, aber trotzdme machen wir das nicht. Das hat der GBI so an uns weitergegeben, dass die JF 1. nicht mit SoSi mitgenommen wird und dass 2. die JF (nachdem man sich bei der FUK-NRW erkundigt hat und die das garnicht gerne sehen(hat so unser Sicherheitsbeauftragter gesagt, hab da keiner weiteren Infos!!!)) nicht mit zum Einsatz soll.

  14. #29
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    376
    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Das hat der GBI so an uns weitergegeben, dass die JF 1. nicht mit SoSi mitgenommen wird
    Hebt deswegen aber ja kein Gesetz aus, ist dann höchstens Standort Abmachung. UNd da weiß ich nichtmal wie weit er dir das untersagen darf.

    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    die JF (nachdem man sich bei der FUK-NRW erkundigt hat und die das garnicht gerne sehen(hat so unser Sicherheitsbeauftragter gesagt, hab da keiner weiteren Infos!!!)) nicht mit zum Einsatz soll.
    Natürlich haben die das nicht gerne! ;-) Die haben auch nicht gerne, wenn ne Feuerwehr raus fährt! Weil solange wir drin bleiben, kann uns ja auch nichts passieren. Was die gern haben, oder nicht gern haben ist deren Problem :)

  15. #30
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Hebt deswegen aber ja kein Gesetz aus, ist dann höchstens Standort Abmachung. UNd da weiß ich nichtmal wie weit er dir das untersagen darf.
    Er ist der Chef, er darf sowas natürlich untersagen.
    (Und er tut IMO gut daran, dies zu tun.)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •