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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Stimmt so nicht. Zumindest nicht für NRW und da rechne ich Bedburg zu ;-)

    FSHG NRW 10.02.1998:
    §12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    Absatz 9:

    "Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

    Ergo dürfte ich die JF sogar mit Alarm mit zur Einsatzstelle nehmen, wenn sie nunmal gerade im Auto sitzen.

    MkG
    Bedburg-HAU bitte ;)

    Ja, aber trotzdme machen wir das nicht. Das hat der GBI so an uns weitergegeben, dass die JF 1. nicht mit SoSi mitgenommen wird und dass 2. die JF (nachdem man sich bei der FUK-NRW erkundigt hat und die das garnicht gerne sehen(hat so unser Sicherheitsbeauftragter gesagt, hab da keiner weiteren Infos!!!)) nicht mit zum Einsatz soll.

  2. #2
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    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Das hat der GBI so an uns weitergegeben, dass die JF 1. nicht mit SoSi mitgenommen wird
    Hebt deswegen aber ja kein Gesetz aus, ist dann höchstens Standort Abmachung. UNd da weiß ich nichtmal wie weit er dir das untersagen darf.

    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    die JF (nachdem man sich bei der FUK-NRW erkundigt hat und die das garnicht gerne sehen(hat so unser Sicherheitsbeauftragter gesagt, hab da keiner weiteren Infos!!!)) nicht mit zum Einsatz soll.
    Natürlich haben die das nicht gerne! ;-) Die haben auch nicht gerne, wenn ne Feuerwehr raus fährt! Weil solange wir drin bleiben, kann uns ja auch nichts passieren. Was die gern haben, oder nicht gern haben ist deren Problem :)

  3. #3
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    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Hebt deswegen aber ja kein Gesetz aus, ist dann höchstens Standort Abmachung. UNd da weiß ich nichtmal wie weit er dir das untersagen darf.
    Er ist der Chef, er darf sowas natürlich untersagen.
    (Und er tut IMO gut daran, dies zu tun.)

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Er ist der Chef, er darf sowas natürlich untersagen.
    (Und er tut IMO gut daran, dies zu tun.)
    natürlich würd ich nicht sagen, weil wie gesagt nur weil er Chef ist, darf er nicht alles... aber wie gesagt anderes Thema...


    Gut dran dies zu tun, tut er meines Erachtens nach überhaupt nicht. Denn das zeigt nur dass das bei euch nötig ist.
    Wesentlich besser sähe es aus, wenn die Verantwortlichen auf den Fahrzeugen entsprechend geschult sind und ihre Leute im Griff haben, dass diese das im Einzelfall entscheiden können.

    Bei eurer Lösung heißt dass nur dass der Chef das verbietet weil er das selber nicht im Auge hat. Und das ist für mich en Strukturproblem, bzw Führungsfehler.

    MkG

  5. #5
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    Du solltest dich mit deinen Interpretationen bzgl. Struktur- und Führungsproblemen zurückhalten.

    Minderjährige (speziell: Angehörige der JUgendfeuerwehr) haben an Einsatzstellen nichts zu suchen, was soll da noch im Einzelfall entschieden werden? Einsatzdienst erst ab Erreichen der Volljährigkeit und erfolgter Grundausbildung ist die sauberste Lösung für alle.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Du solltest dich mit deinen Interpretationen bzgl. Struktur- und Führungsproblemen zurückhalten.
    Minderjährige (speziell: Angehörige der JUgendfeuerwehr) haben an Einsatzstellen nichts zu suchen, was soll da noch im Einzelfall entschieden werden? Einsatzdienst erst ab Erreichen der Volljährigkeit und erfolgter Grundausbildung ist die sauberste Lösung für alle.
    dann frag ich mich warum die Gesetze was anderes sagen.

    das "haben an der Einsatzstelle nichts zu suchen" mag deine persönliche Meinung sein, verallgemeinern kannst dus nicht.

    Und warum sollt ich mich zurückhalten?
    Wenn das bei euch generell verboten werden muss, muss das doch heißen, dass das Personal mit Jugendlichen am Ort nicht um kann bzw das nicht funktioniert oder sonst was. Und da läuft für mich dann was falsch. Bei anderen funktioniert es ja.

  7. #7
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    Nur weil ein Gesetz etwas erlaubt, bedeutet das noch nicht, dass man es machen muss.

    Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann ich das durchaus verallgemeinern. Denn wenn man die gesetzlichen bzw. unfallversicherungsrechtlichen Regelungen heranzieht, dürfen Jugendliche nur außerhalb des Gefahrenbereichs, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, ihres Ausbildungsstandes und unter Aufsicht eingesetzt werden. Welchen Mehrwert bringen sie also an der Einsatzstelle?
    Keinen, sie binden im Gegensatz noch Personal, dass auf sie aufpassen muss und bei deiner Einzelfalllösung auch noch Ressourcen beim Gruppenführer, der sich neben den wirklich wichtigen Fragen auch noch damit beschäftigen kann, wie er seine Jugendlichen bespaßt bekommt.

    Und dafür haben zumindest wir bei Einsätzen kein Personal und keine Zeit. Deswegen gilt die pauschale Anweisung, dass Jugendliche bei Einsätzen nichts zu suchen haben. Die Leute dürfen keinen Schnaps kaufen, Auto fahren oder sich bestimmte Filme im Kino ansehen. Aber beim Feuerwehreinsatz sollen sie auf einmal dabei sein dürfen. Das ist in meinen Augen hochgradig bescheuert. Für mich ist das eher eine starke Führung, die sich an bestimmten Maßstäben orieniert und nicht eine die auf Willkürlichkeit basiert. Alleine das mit dem Gefahrenbereich lässt mich als Sicherheitsingenieur schon die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sofern bereits auf der Anfahrt, im Feuerwehrhaus und auf der Alarmfahrt nichts passiert ist, stellt man die Jugendlichen also an der Einsatzstelle außerhalb des Gefahrenbereiches ab. Nur wo ist der?

    Woraus ziehst du, dass das bei anderen funktioniert?

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