Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Tja ... mal schauen wie lange sie die Satzung noch aufrecht erhalten ...
Ein hessisches Verwaltungsgericht wars glaub ich welche eine solche Berechnung für nicht zulässig erklärten.
Denn bis jetzt wurden die Einsatzkosten immer nur durch die Einsatzzeit berechnet, dies sei aber nicht zulässig und die Fahrzeugkosten dürfen nicht mehr durch die Einsatzzeit sondern müssen durch die Vorhaltezeit berechnet werden.
Deswegen kostet eine DLK oder Autokran bei der BF Frankfurt am Main "nur" noch 16 € die Stunde, ein HLF zB 9 € die Stunde und ein ELW sogar nur noch 4 €.
Gibt es dafür eine nachvollziehbare Quelle, am besten ein Aktenzeichen?

Sollte das mit deinen Gebühren so stimmen, wäre die Forderung der Gemeinde allerdings nachvollziebar.