Tja ... mal schauen wie lange sie die Satzung noch aufrecht erhalten ...
Ein hessisches Verwaltungsgericht wars glaub ich welche eine solche Berechnung für nicht zulässig erklärten.
Denn bis jetzt wurden die Einsatzkosten immer nur durch die Einsatzzeit berechnet, dies sei aber nicht zulässig und die Fahrzeugkosten dürfen nicht mehr durch die Einsatzzeit sondern müssen durch die Vorhaltezeit berechnet werden.
Deswegen kostet eine DLK oder Autokran bei der BF Frankfurt am Main "nur" noch 16 € die Stunde, ein HLF zB 9 € die Stunde und ein ELW sogar nur noch 4 €.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Verursacher ist der Straßenlastträger, der die Feuerwehr (warum auch immer die...) darum bittet, die Ölspur zu beseitigen, weil seine Institution (Straßenmeisterei) das nicht hinbekommt.
(Aber ich glaube, die Sichtweise hat auch erst kürzlich ein Gericht irgendwo auf links gedreht, finds aber gerade nicht)
In anderen Ländern ist diese Berechnungsart schon länger gegeben. Feuerwehr ist und bleibt ein Verlustgeschäft.
Für die Hessen unter uns: Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 22.08.2007, Az.: 5 UE 1743/06
Vgl. auch http://www.stvv.frankfurt.de/download/M_95_2008.pdf
Für Niedersachsen: http://www.kostenlose-urteile.de/new...ew=CW86+CW2437
Für RLP: http://www3.chamaeleon.de/ovg_kos/fu...cgi?doknr=4212
In NRW soll es so etwas auch geben, Quelle hab ich derzeit jedoch nicht zur Hand.
Danke, das ist eindeutig genug.
Wahrscheinlich ist denen aus Wildungen das Urteil auch bekannt, nur, solange keiner dagegen klagt...
MfG
brause
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