Und ich dacht immer, das Mittel "Gebührensatzung" sollte zur Finanzierung der FW reichen. Warum sollte es nicht möglich sein, die THLs damit kostendeckend zu finanzieren, inkl. Abscheibung für Fzg. und Material. Selbst nicht abrechenbare Ölspüren kann man ja so mit einrechnen, ähnlich wie eim RD. Zumal ja sowieso die Haftpflichtversicherung des Verursachers erstattungpflichtig ist.
Abgeshen davon profitiert die Kommune ja regelmässig auch wirtschaftlich von einem BAB-Anschluss.