
 Zitat von 
Peterwurst
					
				 
				...durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.