Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein

Innenminister Herrmann [Bayern] fordert Fahrerlaubnis für Feuerwehrautos bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein - Kabinett beschließt Bundesratsinitiative

Das Kabinett hat am 29.07.2008 auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine Bundesratsinitiative beschlossen, damit Feuerwehrautos und andere Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz bis 4,25 Tonnen auch weiterhin mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden können.

Im Jahr 1999 wurde die Fahrerlaubnisklasse B eingeführt. Diese Klasse berechtigt im Unterschied zur früheren Fahrerlaubnisklasse 3 nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen, sondern nur noch bis 3,5 Tonnen. Herrmann: "Diese Klasseneinteilung stellt insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste und die Technischen Hilfsdienste vor große Probleme. Besonders deshalb, weil bestimmte Fahrzeuge aufgrund technischer Neuerungen ganz überwiegend schwerer als 3,5 Tonnen sind", so Herrmann.
So haben beispielsweise neue Löschfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund der technischen Entwicklungen eine tatsächliche Fahrzeugmasse von rund 3,8 Tonnen. Vergleichbares gelte auch für die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Herrmann sagte, dass diese Fahrzeuge trotzdem eher einem Pkw als einem typischen Lastwagen ähneln.

"Die EU erschwert dem Feuerwehrnachwuchs durch ihre strengen Richtlinien das ehrenamtliche Engagement. Nachdem aber die Gemeinden für den Brandschutz gerade stehen müssen, wird es gerade finanzschwächere kleinere Gemeinden zunehmend vor Probleme stellen, wenn sie für die Kosten eines Führerscheins für die Feuerwehrangehörigen aufkommen müssen."

Der Ministerrat schlägt jetzt vor, mit einer Entschließung des Bundesrates die Bundesregierung aufzufordern, durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Innenminister Joachim Herrmann: "Ich halte eine Ausnahme für den Bereich bis 4,25 Tonnen auch aus Sicht der Verkehrssicherheit für absolut vertretbar." Bereits jetzt könne die Kombination aus einem normalen Pkw plus einem Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm erreichen.

Herrmann verwies darauf, dass sich auch der Landesfeuerwehrverband dieser Initiative angeschlossen hat und sie nachhaltig unterstützt: "Die Staatsregierung hat sich von Anfang an vehement für die Interessen der Feuerwehren eingesetzt. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit nach EU-Recht, für Katastrophenschutzfahrzeuge Ausnahmen vorzusehen. Für unsere Freiwilligen Feuerwehren und andere Helfer im Katastrophenschutz sollte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ausdrücklich davon Gebrauch machen."

Quelle: Pressemitteilung des Bayer. StMI aus der Kabinettsitzung 29.07.2008