Quatsch. nederrijner hat ja die Lösung schon verraten.
Das gilt nur für die UVV, und da heißt es:Dieses "Im Einzelfall kann" wird vom Großteil Feuerwehrdeutschlands falsch verstanden, nämlich als genereller Freifahrtschein zum Abweichen im Einsatzfall unabhängig von irgendeiner Gefährdung für Menschenleben oder auch nur Strohballen. Und wenn man dann versucht, das ganze auf FwDV oder irgendwelche "Normen" abzuleiten, wird es ganz krass.Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Um wieder zum obigen Beispiel zu kommen: Eine DL hat eine bestimmte Tragkraft, die man als Kran einsetzen kann. Diese Tragkraft wird vom Hersteller in einer Größenordnung X festgelegt, der Bediener sollte sie kennen (Bedienungsanleitung etc.). Wie kommt man nun auf das schmale Brett, die Tragkraft X würde sich plötzlich erhöhen, nur weil unter dem angehobenen Gegenstand dummerweise ein Mensch liegt? Das ist der Leiter doch sch***egal. Entweder das Gewicht passt noch, oder nicht. Mit irgendwelchen Normabweichungen wg. Menschenrettung braucht man hier nicht abnzufangen.
Genau das sind die Einschränkungen.
Wer übrigens mal die Bilder gesehen hat (hab sie leider nicht mehr auf der Festplatte), wie die BF Köln eine 8-teilige (!) Steckleiter einsetzen musste, und wie diese Leiter dann stand (steil, durchgebogen), wird diese Einschränkungen verstehen.