Er meint wahrscheinlich, dass zur Menschenrettung in Ausnahmefällen von den FwDV'n abgewichen werden darf. Ich erinnere mich immer an unseren Ausbilder "Wenn man mit ner vierteiligen Steckleiter nicht bis ganz ans Fenster kommt, darf man ausnahmsweise auch ein fünftes einstecken, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt. Und wenn sowas nicht zur Regel wird."
Wobei natürlich die maximale Hebekraft einer DL eigentlich nichts mit einer FwDV zu tun hat...
Das gilt für die UVV.
Bei den FwDV darf, wenn ich mich recht erinnere, nur von der FwDV 3 durch den Einheitsführer abgewichen werden, wenn es zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
Bei der FwDV 7 steht sowas z. B. Gott sei Dank nicht drin (denke ich jedenfalls, ich habe gerade nicht die Möglichkeit, alle FwDV nachzusehen).
Quatsch. nederrijner hat ja die Lösung schon verraten.
Das gilt nur für die UVV, und da heißt es:Dieses "Im Einzelfall kann" wird vom Großteil Feuerwehrdeutschlands falsch verstanden, nämlich als genereller Freifahrtschein zum Abweichen im Einsatzfall unabhängig von irgendeiner Gefährdung für Menschenleben oder auch nur Strohballen. Und wenn man dann versucht, das ganze auf FwDV oder irgendwelche "Normen" abzuleiten, wird es ganz krass.Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Um wieder zum obigen Beispiel zu kommen: Eine DL hat eine bestimmte Tragkraft, die man als Kran einsetzen kann. Diese Tragkraft wird vom Hersteller in einer Größenordnung X festgelegt, der Bediener sollte sie kennen (Bedienungsanleitung etc.). Wie kommt man nun auf das schmale Brett, die Tragkraft X würde sich plötzlich erhöhen, nur weil unter dem angehobenen Gegenstand dummerweise ein Mensch liegt? Das ist der Leiter doch sch***egal. Entweder das Gewicht passt noch, oder nicht. Mit irgendwelchen Normabweichungen wg. Menschenrettung braucht man hier nicht abnzufangen.
Genau das sind die Einschränkungen.
Wer übrigens mal die Bilder gesehen hat (hab sie leider nicht mehr auf der Festplatte), wie die BF Köln eine 8-teilige (!) Steckleiter einsetzen musste, und wie diese Leiter dann stand (steil, durchgebogen), wird diese Einschränkungen verstehen.
Naja, auch hier ist denke ich mal der EINZELFALL zu betrachten ;)
Bei der "Kranfunktion" einer DL ist es wie bei vielen Kränen...
Die Maximale Tragkraft X ist immer abgesichert durch eine wirkliche Maximale Tragkraft Y die in den meisten Fällen auch mehr als das 1,5 fache von X betrifft...
Wenn also X = 1 Tonne ist, dann kann die DL ohne Schaden zu nehmen mindestens mal 1,3 Tonnen und mehr heben (Auch, wenn dann die Überlastwarneinrichtung anspringt)
Natürlich rede ich NICHT davon, das man jetzt mal ebenen einen Lastzug mit 10 Tonnen anhängen könnte...
Aber wenn ich die Wahl habe, ein Menschenleben zu retten, indem ich 100 oder 200 kg Mehr als die Zulässigen 1000 kg dran hänge um damit eine wirklich nötige Blitzrettung eines Menschenlebens durchzuführen, könnte ich da wirklich von der Vorgabe "X" abweichen...
Die oben angesprochenen 2 Tonnen, sind bisher einmal neutral zu betrachten, da wir:
a) nicht wissen, was bei dieser Leiter "X" ist...
b) nicht wissen, ob es wirklich 2 Tonnen waren oder ob die nur geschätzt wurden...
MfG Fabsi ;)
Es geht nicht um das Ausnutzen möglicher Toleranzen, sondern darum, das es für die Person unter dem Gegenstand recht blöde ist, wenn zu diesem dann noch der Leiterpark hinzukommt. Oder wenn ein entlasteter Patient plötzlich wieder belastet wird...
Und wenn ich mir den Stand der Technik im Jahre des Herrn 2008 anschaue, welche Kapazitäten einfachste Hebekissen haben, und dagegen die Tragkräfte der Drehleitern, ist es eigentlich unsinnig, diese i.d.R. 2 to in Kranfunktion einsetzen zu wollen. Vor allem, weil vor Eintreffen der DL eigentlich schon (H)LF's und RW da sein sollten.
Such mal im FW-Forum mit "Steckleiter Köln", da müsstest du Ansprechpartner finden. Von da hab ich die auch erhalten. Über diesen Einsatz wurde auch mal in einem Fachmagazin berichtet.
Ich habe daheim ein eingescanntes Bild aus einer Brandschutzausgabe mit der Kölner Steckleiter.
Na wenn ich jetzt wie in meinem Beispiel 5 anstatt 4 Steckleiterteile verwende (wobei das dann ja schon bald unter Hochseilartist fallen würde...), dann weiche ich doch von der FwDV 10 "Tragbare Leitern" ab. Zusätzlich vielleicht auch noch von einer UVV, aber von der FwDV auf jeden Fall.
Ok stimmt, habe die eben nochmal überflogen. Hatte wohl was falsches im Kopf...
Und wegen der 8-teiligen Steckleiter: Hat die Bilder zufällig jemand? Habe sie bei Google auf die schnelle nicht gefunden und bezweifle auch, dass die im Internet stehen. Würden mich aber mal interessieren...
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