Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
Er meint wahrscheinlich, dass zur Menschenrettung in Ausnahmefällen von den FwDV'n abgewichen werden darf.
Das gilt für die UVV.

Bei den FwDV darf, wenn ich mich recht erinnere, nur von der FwDV 3 durch den Einheitsführer abgewichen werden, wenn es zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
Bei der FwDV 7 steht sowas z. B. Gott sei Dank nicht drin (denke ich jedenfalls, ich habe gerade nicht die Möglichkeit, alle FwDV nachzusehen).