Das gilt für die UVV.
Bei den FwDV darf, wenn ich mich recht erinnere, nur von der FwDV 3 durch den Einheitsführer abgewichen werden, wenn es zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
Bei der FwDV 7 steht sowas z. B. Gott sei Dank nicht drin (denke ich jedenfalls, ich habe gerade nicht die Möglichkeit, alle FwDV nachzusehen).





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