
Zitat von
Feuermännchen
Dazu hätte ich am Rande mal eine Frage:
Ich bin ausgebildeter Ersthelfer (8 Doppelstunden). Dort wurde uns beigebracht, dass man im Falle einer festgestellen Bewusstlosigkeit sofort mit der Reanimation zu beginnen hat und nicht erst auf Herzätigkeit prüft. (Ich für meinen Teil halte davon nicht viel). Dennoch wurde uns die Reanimation beigebracht...
Wie siehts denn hier rechtlich aus? Ich behaupte mal, dass ich trotz Stressfaktor usw. auch einen schwachen Puls erkennen würde und würde deshalb auch VORHER eine Kontrolle durchführen.
MfG, Feuermännchen