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Thema: Belangbarkeit bei erweiterter erste Hilfe?

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  1. #1
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    In Deutschland ist bisher noch niemand wegen falscher Erste Hilfe verklagt worden, sondern nur wegen grob fahrlässiger Hilfe.
    z.B. wenn man bei einer Reanimation, auf den Patienten rumspringt, mit beiden Fäusten drauf einschlägt,
    vorsätzlich Schmerzen zufügt,"Na ist das Bein gebrochen, dann dreh ich das schnell mal grade", oder brech mal schnell den kleinen Finger, dann denken se nicht mehr an den Schmerz im Bein

    Oder den Druckpunkt mal schnell eintätowiert, damit man den leichter findet
    Oder mit irgendwelche Gegenständen an, oder in, der betroffene Person rummanipuliert, die Situation verschlimmert.

    Fremdkörper, im Rachenraum. Den dann versucht, mit einer Zahnbürste rauszupuhlen, und die Zahnbürste hinterher schmeisst. Oder mal eben eine kleine Blinddarm- OP, zu Hause in der Waschküche macht.

    Das mit den Rippenbrechen ist "relativ" normal, und passiert selbst lang gedienten Ärzten, also keine Panik, da gibt es keinen Ärger. Da muss man sich halt sagen: Ups, da sass der Druckpunkt nicht richtig, neu aufsuchen weiter geht´s!
    Geändert von AkkonHaLand (18.07.2008 um 09:18 Uhr) Grund: Lesbarkeit verbessert

  2. #2
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    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    Ich hatte mal eine Reanimation, da haben wir das Sternum gebrochen. :D Da haste schon gut die Krepitation und so ne kleine Stufenbildung in der Hand gespürt =)

    also Rippen halb so wild, alles im grünen ;)
    Geändert von AkkonHaLand (18.07.2008 um 09:20 Uhr) Grund: Lesbarkeit verbessert

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