... grundsätzlich denke ich, dass niemand wegen "normaler" 1. Hilfe belangt werden kann und dazu zählt auch die Reanimation.
Wer natürlich einen halben Ulmer Koffer mit sich rumschleppt sollte sich damit auskennen. Den wenn ich da jemanden falsch behandle kann einem ganz schnell einer verklagen.
Und wenn ich die Möglichkeiten meines Koffers dann nicht ausreize (insbesondere als RA oder Arzt) kann ich so wie ich das verstehe auch belangt werden wegen Unterlassung.
Selbes Problem gilt für Medizinstudenten im PJ die nebenher im RD fahren. Ich habe zwar die praktische Erfahrung und die Ausbildung mit Medikamenten, muss also eigentlich bei Verfügbarkeit von Medis auch damit helfen, darf es andererseits aber auch nicht, da ich noch keine Aprobation habe....
Deswegen halte ich es für sinnvoll keine großen Medikamentenschränke (oder auch kolloidale Lösungen) mit sich rumzuschleppen, eine gute erste Hilfe zu leisten und den RD zu rufen... der ist ja meistens auch schnell da und meist besser rechtlich abgesichert.