Die Pflicht zur Fortbildung alle 5 Jahre für Berufskraftfahrer ist im BKrFQG ("Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr") geregelt. Dort sind Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, sowie der anerkannten Rettungsdienste explizit ausgenommen.
VETO: Der C1E ist auf 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Zuges beschränkt.