Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Da sind wir bei dem Punkt: Welcher Teil denn? Wird verstärkt dadurch, das ein Teil der Sache (2 Zelte) alleine nicht wirklich für den Zweck des gesamten nutzbar ist.
Garkein Teil... Völliger Irrglaube ;)

Die Anzahlung ist nach wie vor Besitz des Vertragspartners, allerdings ist noch keine Übereignung geschehen...

Wenn ich das Teil jetzt weiter verkauft, weil ihr ein halbes Jahr alles versucht habt, was in eurer Macht steht, hat der "erstkäufer" eben pech gehabt...

Allerdings würdet Ihr euch Strafbar machen, wenn ihr die angezahlte Kohle einfach versaufen geht... Die gehört euch ja noch nicht :)

MfG Fabsi

P.S.: Wann allerdings die Anzahlung in eureren Besitz überwechselt, kann ich dir nicht sagen...