Hmmm, schwierig! Ich bin kein Jurist, aber nach dem, was aus den Vorlesungen "Arbeitsrecht/Vertragsrecht" hängen geblieben ist, ist der Kaufvertrag zumindest teilweise zustande gekommen. Die Absichtserklärungen beider Seiten lagen vor und der Käufer hat sogar schon einen Teil seiner Vertragspflicht erfüllt. Aber eben nur einen Teil - und hier beginnt das Dilemma. Ein Teil des Vertragsgegenstandes ist damit IMO bereits Eigentum des Käufers, d.h. Ihr könnt es nicht weiterverkaufen.

Da Ihr ja bereits allerlei unternommen habt, um den Vertrag endgültig abzuwickeln, und der Käufer nicht mehr auffindbar ist, würde ich auch versuchen, den Gegenstand weiter zu verkaufen und die Anzahlung zurück zu legen.

Aber vielleicht gibt es ja auch Juristen in diesem Forum, die das besser wissen.