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Thema: Mit Blaulicht POL gespielt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg
    In unserem Kreis wurde das, für einen 18j., mal mit 200 Sozialstunden,wo min., 100 im Krankenhaus abgeleistet,werden mussten, Führerschein wech, 2 Jahre Sperre belohnt.
    Plus ein Strafgeld für ein Humanitäres Projekt.

    Kommt natürlich drauf an, wie die Amtsanmassung ausgenutzt wurde. Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht

  2. #2
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht
    Kann... muss aber nicht!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.
    Oder fällt naturgemäß unter den Begriff "vermindert schuldfähig wegen mangelnder geistiger Reife"!

    Wie kann man nur auf eine so dämliche Sache kommen? Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Geändert von Poli (06.06.2008 um 06:16 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Naja, von "Blaulicht zur Absicherung mitnehmen" ist es mangels Unfälle nur noch ein kleiner Schritt bis "Erschrecken anderer Autofahrer", wenn es an der Reife mangelt.

    Wie oft haben wir uns schon eine Haltekelle gewünscht, wenn der Hintermann zu dicht auffährt, Autos urplötzlich einen Spurwechsel machen etc. Aber wir sind ja alles erwachsene Menschen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

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