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Thema: Mit Blaulicht POL gespielt

  1. #16
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    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.
    Oder fällt naturgemäß unter den Begriff "vermindert schuldfähig wegen mangelnder geistiger Reife"!

    Wie kann man nur auf eine so dämliche Sache kommen? Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Geändert von Poli (06.06.2008 um 06:16 Uhr)

  3. #18
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Naja, von "Blaulicht zur Absicherung mitnehmen" ist es mangels Unfälle nur noch ein kleiner Schritt bis "Erschrecken anderer Autofahrer", wenn es an der Reife mangelt.

    Wie oft haben wir uns schon eine Haltekelle gewünscht, wenn der Hintermann zu dicht auffährt, Autos urplötzlich einen Spurwechsel machen etc. Aber wir sind ja alles erwachsene Menschen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).

  5. #20
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    @Mr. Blaulicht

    Wenn jemand unbedingt mit einer blauen Lampe auf dem Dach fahren will, kann er dazu Unmegen an Möglichkeiten ausschöpfen! Sowohl im ehrenamtlichen wie auch im professionellen Bereich.

    Wer sich so ein Teil ohne jedwede rechtliche Grundlage auf/in sein Fahrzeug packt und sei es nur um auf dicke Hose zu machen, hat in meinen Augen ein masives Defizit! Das meinte ich mit blaulichtgeil!

    Und, da geben ich Dir vollkommen Recht, ist der Übergang von "ich nehme es ja nur sichtbar mit" bis hin zu "mal schauen wie die Umwelt darauf reagiert, wenn ich es mal einschalte" wirklich fließend.

    Tut mir echt leid, aber ich habe für solche Menschen keinerlei Verständnis!

  6. #21
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).
    moment

    hier gilt in meinen augen zu überprüfen ob es eine feste installation ist.
    ich leihe mir von dir deinen roller der ist getunt, klassischer fall beide am arsch

    ich leihe dir mein auto, du fährst in den baumarkt und kaufst dir ein blaulicht. was ist dann?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

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