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Thema: Mit Blaulicht POL gespielt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Mit Blaulicht POL gespielt

    Man, man, man, wie blöd muß man eigendlich sein um sich so nen Quatsch einfallenzulassen??? Ein 18jähriger packt sich ein Magnetblaulicht eingeschaltet aufs Dach und versucht andere PKWs anzuhalten. Nachdruck gab dann noch die Lichtupe -wohlgemerkt Nachts. Einem wurdes stutzig und nach einer Stunde Fahndung konnte er festgenommen werden. Anzeige wegen Nötigung und Amtsanmaßung. Richtig so!

  2. #2
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    Immer wieder gerne genommen!
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    Storno Gast
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg

  4. #4
    SteveHH72 Gast
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg
    Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.
    Dazu kommt (denke ich) noch eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.. ist trotzdem alles noch im Rahmen...
    Und ich für meinen Teil finde die Freaks, die in HH quer durch die Stadt fahren (mit Presslufthörnen im Motorraum, Springlichtern und Blaulicht auf dem Dach - wohlgemerkt bei einem VW Golf), nur um bei allen Wehren im Bereich mitzufahren, wesentlich schlimmer wie einen Typen, der der Meinung ist, Zivilstreife spielen zu müssen .. So geschehen vor zugegebenerweise etwas längerer Zeit - aber der Typ dürfte immer noch so rumfahren ..
    Geändert von SteveHH72 (02.06.2008 um 18:50 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.
    Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)

    Dazu kommt dann noch etliches, wenn die Polizisten auf ihren Schulungen gut aufgepasst haben *g*

    Aber das hatten wir schon sooo oft in andere Themen ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
    SteveHH72 Gast
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

  7. #7
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    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).

  8. #8
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    Danke überhose :)

    Ausserdem: Wie bitte willst du eine Wegerechtsanlage "mißbrauchen" wenn du garkeine haben darfst?

    Es ist nämlich kein Verstoß gegen die StVO §§ 35 und 38, sondern eher gegen alle anderen, beim 1. angefangen ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg
    In unserem Kreis wurde das, für einen 18j., mal mit 200 Sozialstunden,wo min., 100 im Krankenhaus abgeleistet,werden mussten, Führerschein wech, 2 Jahre Sperre belohnt.
    Plus ein Strafgeld für ein Humanitäres Projekt.

    Kommt natürlich drauf an, wie die Amtsanmassung ausgenutzt wurde. Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht

  10. #10
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht
    Kann... muss aber nicht!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
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    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.
    Oder fällt naturgemäß unter den Begriff "vermindert schuldfähig wegen mangelnder geistiger Reife"!

    Wie kann man nur auf eine so dämliche Sache kommen? Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Geändert von Poli (06.06.2008 um 06:16 Uhr)

  13. #13
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Tja, solche Experten gibt es immer wieder mal. Es soll sogar Foren geben, da werden mitunter Fragen (oder Kleinanzeigen...) gestellt, die vermuten lassen, das ein solcher Experte sich gerade kundig macht. Und es soll Leute geben, die daraufhin gerne mal mit Zeigefinger-erheb-Beiträgen kommen, und es soll mitunter vorkommen, das diese dafür dann recht unfreundlich angemacht werden...
    Es soll dann bei diesen Leuten mitunter so sein, das sie ein Lächeln im Gesicht haben, wenn wiedermal ein solcher Experte in die Räder des Rechtssystems gerät, und das dann hier im Forum als einzelnes Thema zur Diskussion gestellt wird ;-)
    Zum Glück kennen wir solche Foren, User, Situation,... aber nicht...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
    Registriert seit
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    664
    Hat eigentlich jemand auch zuerst:

    "Mr. Blaulicht mit POL gespielt"

    gelesen?

  15. #15
    Registriert seit
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    *lol*

    Aber zur Beruhigung: Ich war´s nicht!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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