Ergebnis 1 bis 15 von 21

Thema: Mit Blaulicht POL gespielt

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    SteveHH72 Gast
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

  2. #2
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    148
    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    @Mr. Blaulicht

    Wenn jemand unbedingt mit einer blauen Lampe auf dem Dach fahren will, kann er dazu Unmegen an Möglichkeiten ausschöpfen! Sowohl im ehrenamtlichen wie auch im professionellen Bereich.

    Wer sich so ein Teil ohne jedwede rechtliche Grundlage auf/in sein Fahrzeug packt und sei es nur um auf dicke Hose zu machen, hat in meinen Augen ein masives Defizit! Das meinte ich mit blaulichtgeil!

    Und, da geben ich Dir vollkommen Recht, ist der Übergang von "ich nehme es ja nur sichtbar mit" bis hin zu "mal schauen wie die Umwelt darauf reagiert, wenn ich es mal einschalte" wirklich fließend.

    Tut mir echt leid, aber ich habe für solche Menschen keinerlei Verständnis!

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).
    moment

    hier gilt in meinen augen zu überprüfen ob es eine feste installation ist.
    ich leihe mir von dir deinen roller der ist getunt, klassischer fall beide am arsch

    ich leihe dir mein auto, du fährst in den baumarkt und kaufst dir ein blaulicht. was ist dann?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  5. #5
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Danke überhose :)

    Ausserdem: Wie bitte willst du eine Wegerechtsanlage "mißbrauchen" wenn du garkeine haben darfst?

    Es ist nämlich kein Verstoß gegen die StVO §§ 35 und 38, sondern eher gegen alle anderen, beim 1. angefangen ;)

    MfG Fabsi

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •