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Thema: Mit Blaulicht POL gespielt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Storno Gast
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg

  2. #2
    SteveHH72 Gast
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg
    Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.
    Dazu kommt (denke ich) noch eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.. ist trotzdem alles noch im Rahmen...
    Und ich für meinen Teil finde die Freaks, die in HH quer durch die Stadt fahren (mit Presslufthörnen im Motorraum, Springlichtern und Blaulicht auf dem Dach - wohlgemerkt bei einem VW Golf), nur um bei allen Wehren im Bereich mitzufahren, wesentlich schlimmer wie einen Typen, der der Meinung ist, Zivilstreife spielen zu müssen .. So geschehen vor zugegebenerweise etwas längerer Zeit - aber der Typ dürfte immer noch so rumfahren ..
    Geändert von SteveHH72 (02.06.2008 um 18:50 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.
    Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)

    Dazu kommt dann noch etliches, wenn die Polizisten auf ihren Schulungen gut aufgepasst haben *g*

    Aber das hatten wir schon sooo oft in andere Themen ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
    SteveHH72 Gast
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Tja, das aber auch nur mit einem Fahrzeug, welches eine Wegerechtsanlage Eingetragen hat ;)
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

  5. #5
    Registriert seit
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    148
    Zitat Zitat von SteveHH72 Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht .. es ist egal, ob Du so eine Anlage drinnen hast oder nicht .. Blaulicht auf dem Dach = Owi = 30€ ... Original Auskunft der Hamburger Polizei.

    Gruß,

    Stephan

    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).

  6. #6
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    @Mr. Blaulicht

    Wenn jemand unbedingt mit einer blauen Lampe auf dem Dach fahren will, kann er dazu Unmegen an Möglichkeiten ausschöpfen! Sowohl im ehrenamtlichen wie auch im professionellen Bereich.

    Wer sich so ein Teil ohne jedwede rechtliche Grundlage auf/in sein Fahrzeug packt und sei es nur um auf dicke Hose zu machen, hat in meinen Augen ein masives Defizit! Das meinte ich mit blaulichtgeil!

    Und, da geben ich Dir vollkommen Recht, ist der Übergang von "ich nehme es ja nur sichtbar mit" bis hin zu "mal schauen wie die Umwelt darauf reagiert, wenn ich es mal einschalte" wirklich fließend.

    Tut mir echt leid, aber ich habe für solche Menschen keinerlei Verständnis!

  7. #7
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    2.332
    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).
    moment

    hier gilt in meinen augen zu überprüfen ob es eine feste installation ist.
    ich leihe mir von dir deinen roller der ist getunt, klassischer fall beide am arsch

    ich leihe dir mein auto, du fährst in den baumarkt und kaufst dir ein blaulicht. was ist dann?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  8. #8
    Registriert seit
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    Danke überhose :)

    Ausserdem: Wie bitte willst du eine Wegerechtsanlage "mißbrauchen" wenn du garkeine haben darfst?

    Es ist nämlich kein Verstoß gegen die StVO §§ 35 und 38, sondern eher gegen alle anderen, beim 1. angefangen ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
    Registriert seit
    30.04.2005
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    604
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    oh das ist aber ägerlich;)

    Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?

    Lg
    In unserem Kreis wurde das, für einen 18j., mal mit 200 Sozialstunden,wo min., 100 im Krankenhaus abgeleistet,werden mussten, Führerschein wech, 2 Jahre Sperre belohnt.
    Plus ein Strafgeld für ein Humanitäres Projekt.

    Kommt natürlich drauf an, wie die Amtsanmassung ausgenutzt wurde. Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht
    Kann... muss aber nicht!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #11
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.

  12. #12
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.
    Oder fällt naturgemäß unter den Begriff "vermindert schuldfähig wegen mangelnder geistiger Reife"!

    Wie kann man nur auf eine so dämliche Sache kommen? Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Geändert von Poli (06.06.2008 um 06:16 Uhr)

  13. #13
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Und wie kann man nur so derartig Blaulichtgeil sein?????
    Naja, von "Blaulicht zur Absicherung mitnehmen" ist es mangels Unfälle nur noch ein kleiner Schritt bis "Erschrecken anderer Autofahrer", wenn es an der Reife mangelt.

    Wie oft haben wir uns schon eine Haltekelle gewünscht, wenn der Hintermann zu dicht auffährt, Autos urplötzlich einen Spurwechsel machen etc. Aber wir sind ja alles erwachsene Menschen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

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