oh das ist aber ägerlich;)
Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?
Lg
oh das ist aber ägerlich;)
Mit welcher Strafe hat der junge Mann den jetzt zu rechne ?
Lg
Mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige .. wenn mich nicht alles täuscht beträgt die 'Gebühr' für unberechtigtes Nutzen von Sonderrechtsanlagen 30€ ... Es lohnt sich also nicht wirklich.
Dazu kommt (denke ich) noch eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.. ist trotzdem alles noch im Rahmen...
Und ich für meinen Teil finde die Freaks, die in HH quer durch die Stadt fahren (mit Presslufthörnen im Motorraum, Springlichtern und Blaulicht auf dem Dach - wohlgemerkt bei einem VW Golf), nur um bei allen Wehren im Bereich mitzufahren, wesentlich schlimmer wie einen Typen, der der Meinung ist, Zivilstreife spielen zu müssen .. So geschehen vor zugegebenerweise etwas längerer Zeit - aber der Typ dürfte immer noch so rumfahren ..
Geändert von SteveHH72 (02.06.2008 um 18:50 Uhr)
Naja die missbräuchliche Nutzung von Wegerechten ist die eine Sache, die andere ist dann das anbauen von Fahrzeugteilen ohne Zulassung/Eintragung, somit erlischt die BE des Fahrzeugs und das kostet dann wieder extra und zwar für den fahrer und den Halter (sofern nicht identisch).
Wenn jemand unbedingt mit einer blauen Lampe auf dem Dach fahren will, kann er dazu Unmegen an Möglichkeiten ausschöpfen! Sowohl im ehrenamtlichen wie auch im professionellen Bereich.
Wer sich so ein Teil ohne jedwede rechtliche Grundlage auf/in sein Fahrzeug packt und sei es nur um auf dicke Hose zu machen, hat in meinen Augen ein masives Defizit! Das meinte ich mit blaulichtgeil!
Und, da geben ich Dir vollkommen Recht, ist der Übergang von "ich nehme es ja nur sichtbar mit" bis hin zu "mal schauen wie die Umwelt darauf reagiert, wenn ich es mal einschalte" wirklich fließend.
Tut mir echt leid, aber ich habe für solche Menschen keinerlei Verständnis!
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Danke überhose :)
Ausserdem: Wie bitte willst du eine Wegerechtsanlage "mißbrauchen" wenn du garkeine haben darfst?
Es ist nämlich kein Verstoß gegen die StVO §§ 35 und 38, sondern eher gegen alle anderen, beim 1. angefangen ;)
MfG Fabsi
In unserem Kreis wurde das, für einen 18j., mal mit 200 Sozialstunden,wo min., 100 im Krankenhaus abgeleistet,werden mussten, Führerschein wech, 2 Jahre Sperre belohnt.
Plus ein Strafgeld für ein Humanitäres Projekt.
Kommt natürlich drauf an, wie die Amtsanmassung ausgenutzt wurde. Aber mit 18j., fällt er wohl noch ins Jugendstrafrecht
Wer so etwas Dummes macht, wird sehr wahrscheinlich auch noch älter sein dürfen, um unters Jugendstrafrecht zu fallen.
Naja, von "Blaulicht zur Absicherung mitnehmen" ist es mangels Unfälle nur noch ein kleiner Schritt bis "Erschrecken anderer Autofahrer", wenn es an der Reife mangelt.
Wie oft haben wir uns schon eine Haltekelle gewünscht, wenn der Hintermann zu dicht auffährt, Autos urplötzlich einen Spurwechsel machen etc. Aber wir sind ja alles erwachsene Menschen...
Gruß, Mr. Blaulicht
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