
Zitat von
URWOE
Das mit der Racheaktion (= Ausschluß) durch den Stadtbrandmeister kann ich nur bestätigen!!! Man beachte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass die Strafanzeige sich nicht gegen den Stadtbrandmeister richtete, sondern gegen einen sehr engen Verwandten!
Den Begriff "Kampagne" lehne ich ab, es handelte sich um einen berechtigten Widerspruch gegen die Ausschlußverfügung, weil diese durch nichts zu begründen war (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen).
M f G
URW O.-E.
der Ausschluss ist doch aufgehoben worden, und alle sind wieder in der Feuerwehr. Warum dann jetzt in die Presse? Warum ist in dem Interview von der Einstellung des Verfahrens keine Rede?
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!