Hi,
per Zufall mal gefunden: http://www.youtube.com/watch?v=NBIf1MbJERg
Mfg.
Hi,
per Zufall mal gefunden: http://www.youtube.com/watch?v=NBIf1MbJERg
Mfg.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
"Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."
Kennleuchten = Mehrzahl
Also schon mal mehr als nur eine Einzelne!
Die LFS BaWü beschreibt das nationale Recht (Sondersignal bei Feuerwehrfahrzeugen.pdf, Stand 12.2004):
Kennleuchten mit nur einer Hauptabstrahlrichtung (Richtungsblitzleuchten)
- Nur ergänzend zu blauen Rundumkennleuchten verwendbar.
- Frontblitzleuchten, so genannte Straßenräumer, sind nach StVZO erlaubt und bauartgenehmigt wenn sie nur nach vorn wirken.
- Blitzleuchten müssen paarweise angeordnet sein und synchron blinken, sie dürfen nur mit den Rundumkennleuchten schaltbar sein.
- Blitzleuchten, die nur zur Seite oder nur nach hinten abstrahlen sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung des § 49a StVZO zulässig.
- Ab 1.1.2005 dürfen nur noch Richtungsblitzleuchten nach Bauartgenehmigung ECE-R 65 als
Leuchte mit einer Weitwinkel-Abstrahlung für den Nahbereich eingesetzt werden. Die Leuchten tragen nach ECE-R 65 die Kennzeichnung XB 1 oder XB 2. "1" steht für eine Tag-Lichtstärke, "2" steht für eine umschaltbare Tag-/Nacht-Lichtstärke.
Fundstelle: §52 StVZO
Anbauhöhe zwischen 800 ... 1200 mm, jedoch min. 650 mm, wenn der Fzg-Aufbau die Einhaltung von 800 mmm nicht zulässt. Der einzelne Blitzer der RTK kann damit nicht gemeint sein.
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Auf der Rett Mobil stand bei TDS-Invents ein KDOW auf Opel Astra H Caravan, der hatte auf dem Dach ne Hella RTK-QS und im Kühlergrill 2 Sätze also 4 Stück LED Frontblitzer!
Also mehr als 2 Stück ist kein Problem...
Das einzige was man beachten muss ist: Nur Paarweise geschaltet (imm die auf selber höhe zusammen)
Und nur Gerade Zahlen ;)
(Davon ausgenommen 2 Frontblizer und zusätzlich eine FWL-LED oder vergleichware Produkte anderer Hersteller)
Bei einer RTK mit BSX-F oder auch anderen Herstellern, ist diese im gleichen Gehäuse untergebracht und wurde so auch als Eine Einheit geprüft...
Wenn man jetzt also seine 2 Frontblitzer in ein großes Plastikgehäuse mit einer Plexiglasplatte davor einbaut, dann hat man diese neu prüfen zu lassen...
Kostet nur die ECE R 65 bei "blitzern" so zwischen 1000 und 1500 Euro und bei "LED" dann das 3 fache... also 3000 bis 4000 Euro ;)
MfG Fabsi
Hallo Leute!
Nur paarweise kann aber nicht ganz richtig sein oder?
Siehe hier: http://www.tds-invents.de/caddyneflv.pdf
Ich will gezielt auf die zusätzliche blaue Frontwarnleuchte hinter der Windschutzscheibe hinaus, die weit verbreitet ist.Zitat von TDS-Invents
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Diese "Scheibenblitzer" z.b. Hella FWL, sind auch nur mit Sondergenehmigung erlaubt!!!
Man muss bei den Sachen immer bedenken, dass die StVZO ja das "Tagesgeschäft" regelt.
D.h. dort steht was generell zulässig ist. Sonst müsste man ja jeden Einbau beantragen.
Per Sondergenehmigung ist theoretisch alles möglich!
Gruß,
Philipp
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