In der StVZO steht dazu imho auch nichts drin.
Die Frage ist, ob die zur Zeit auf dem Markt (zugelassenen) erhältlichen Blitzer für die einzel Verwendung zugelassen sind. Wenn Sie nur paarweise abgenommen wurden, darf man sie halt auch nur paarweise verwenden.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Bei Großfahrzeugen der LKW-Klasse könnten Blitzerpaare in unterschiedlichen Höhen sinnvoll sein (im Abschleppbereich kenne ich solche LKW-Fronten mit 4 Blitzern).
Die Frontblitzer der meisten Abschleppwagen sind ja auch nicht eingetragen (nicht zulässig), weil sie dafür eine Sondergenehmigung bräuchten.
Die gibts aber nur extrem selten und wenn dann nur bei spezial Fahrzeugen (ich kenne nur einen LKW Berge-LKW der diese aufgrund seiner Bauhöhe hat).

Denn die StVZO kennt ja kein gelbes Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne, nur nach hinten (RWS).

Aber LKW "dürfen" ja sowieso fast alles ....

Gruß,

Philipp