@hänschenklein
Hast Du schon mal über Telefon eine Pizza bestellt? Oder nächste Stufe: Bankgeschäfte über Telefon getätigt? Natürlich sind - nach Stand der Dinge - telefonisch abgeschlossene Verträge rechtsgültig. Dabei spielt es (zurzeit) keine Rolle, ob der (Werbe-)Anruf an sich wettbewerbsrechtlich ok war oder nicht.
Für die Thematik empfehle ich www.antispam.de
@storno
Nach dem Anruf bekam ich ein paar Tage später ein Päckchen an mit Begrüßungsschreiben, einem etwa 12 Seiten starken Heftchen mit Gesundheitstipps und eine DVD mit einer Spiellänge von vielleicht einer Viertelstunde mit Übungen zum Nachmachen. Da ich eh' nie auf das kostenpflichtige Abo aus war und Tipps wie "Riechen Sie in Stress-Situationen an einem an einem Päckchen Vanillezucker" - ich stelle mir das gerade in Löschzugstärke im Einsatz vor - nicht mein Ding sind, habe ich von meinem Widerrufsrecht per Einschreiben Gebrauch gemacht.
Wie Du aus der Sache herauskommst? Nun, Rechtsberatungen dürfen nur Anwälte oder der Verbraucherschutz geben. Meiner Meinung nach steckt das Entscheidende in Deinem ersten Posting: "Ich habe zugestimmt". Könnte es auch sein, dass Deine zeitliche Rekonstruktion fehlerhaft ist? Das 14tägige Widerrufsrecht gilt ab Erhalten der Auftragsbestätigung. Bertelsmann schickt Dir die (verlorenen gegangenen) Unterlagen zu, rechnet ein paar Tage drauf, in der Du das Päckchen erhalten solltest, dann kommen die 14 Tage für die Widerrufsfrist hinzu. Erst dann buche ich als großes Unternehmen ab, wenn ich keine Rückbuchungen (mit entsprechend vom Unternehmen zu zahlenden Gebühren) riskieren will.
Ich erinnere mich nicht genau, aber bist Du am Telefon über das 14tätige Widerrufsrecht aufmerksam gemacht worden? Falls nicht, kann Dein Rechtsbestand an dem Punkt ansetzen.
C-Elfe
Elfe