nur mal so zur info: wieso überlegt ihr euch fristen für die wiederrufung? verträge oder vereinbarungen über telefon sind garnicht zulässig
nur mal so zur info: wieso überlegt ihr euch fristen für die wiederrufung? verträge oder vereinbarungen über telefon sind garnicht zulässig
So auch nicht richtig...
Auch ein müdlich über Telekommunikationsverbindungen ausgesprochener Kaufvertrag, ist ein in Deutschland gültiger Vertrag ;)
ABER: Diese Telefonverklopperei ist nur gestattet, wenn DU selbst zu denen sagst "bitte ruft mich an" oder halt gleich bei denen anrufst *g*
Wenn die dich aus heiterem Himmel anrufen und dir was verkaufen wollen, dann direkt mal ein paar wichtige Daten geben lassen:
- Name des Angestellten
- Firma für die er arbeitet (am besten inkl Anschrift :D )
- eventuell noch auftraggebende Firma
- (und wenn er jetzt noch nicht aufgelegt hat) dann noch, wie sie auf die gekommen sind
Hast du das alles zusammen, kannst du getrost zur nächsten Polizeidienststelle gehen und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Gesetz des Unlauteren Wettbewerbs stellen...
MfG Fabsi
P.S.: Wenn man die nur schnell wieder aus seiner Leitung haben will, dann einfach nur auf diesen Gesetzesverstoß hinweisen und das man jetzt für die Anzeige bitte gerne die entsprechenden Daten haben möchte... Meist hört man dann nur noch "piep - piep - piep"...
@abc:
also kann ich z.b. ein abgebuchter rechnungsbetrag wieder einfordern ( wo?? ) um z.b. zu prüfen ob das so seine richtigkeit hat?
Du kannst jede Lastschrift (außer beim Abbuchungsauftrag, der aber selten verwendet wird) binnen 6 Wochen bei deiner Bank zurückholen, was aber 3€ Gebühren für den Abbuchenden kostet und die meistens nicht so freudig darauf reagieren.
Teilrückbuchungen oder sowas gibt es nicht - ganz oder gar nicht.
Würde ich nur bei berechtigten Widersprüchen machen.
@überhose: Schlaf gut!
Hallo,
Vertäge können sehr wohl per Telefon rechtskräftig abgeschlossen werden.
Ist nichts anderes als ein mündlicher Vertrag und es gibt kein Gesetz das besagt das eine formale Vorgabe für z.B. Kaufverträge macht. Auch kann man z.B. Telefonanschlüsse oder wie hier ein Abo etc. rechtskräftig per Telefon abschliessen.
Allerdings greift hier auch das Fernabgabegestz welches besagt das Verträge die per Telefon geschlossen werden/wurden eine gesetzliche Wiederrufsfrist von zwei Jahren haben, soll heissen man kann seinen rechtskräftig getätigten Vertrag innerhalb von zwei Wochen wiederrufen, wobei hier auch nicht wichtig ist ob schriftlich oder telefonisch, wobei der schriftliche Wiederuf der sichere ist am besten noch per Einschreiben.
Das Andere mit Annahme und Lieferung (Beisp. Pizzabote, Versandhandel, Abo, etc.) ist nur die Erfüllung des Vertrages. Erfüllt einer der Parteien seine Schuld nicht, so kann der andere die Erfüllung gerichtlich einfordern.
Ich hoffe das ist verständlich geschrieben, bei weiteren Fragen einfach melden.
Mfg
Chris
Wie sind die den überhaupt an deine Kontodaten gekommen? Haben die am Telefon danach gefragt oder hatten die die woanders her?
er hat die bestimmt genannt.
ich kenne mich mittlerweile im outbound aus, ich denke der kollege hat am tel mehr gesagt als er uns erzählt. und im zweifelsfall ist es immer die firma
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
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