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Thema: Besser Leben Betrug

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Bank sofort anweisen, die Einzüge zu stornieren!
    IdR. bis zu 14 Tagen möglich - für den ersten Einzug daher evtl. etwas zu spät. Weiterhin der Bank schriftlich mitteilen, dass die Firma KEINE EZ hat und somit auch in Zukunft nicht abbuchen darf.
    Das ist so nicht ganz richtig.
    - Falls kein Abbuchungsauftrag vorliegt (den hättest du ausfüllen müssen und bei deiner Bank abgeben müssen), davon gehe ich aus, dann liegt rein formell eine sog. "Einzugsermächtigung" vor). Da in diesem Fall kein direkter Auftrag deinerseits bei der Bank vorliegt hast du
    - 6 Wochen Zeit, das Geld ohne Angabe von Gründen von deiner Bank zurückholen lassen. Das kostet keine Gebühren und das Geld ist sofort wieder (bzw. beim nächsten Buchungsschnitt) auf dem Konto
    - Es bringt nichts, wenn du der Bank sagst, dass die Freunde nicht mehr abbuchen dürfen. Das kann man nur mit einer Sollumsatzsperre verhindern. Dann kannst du aber deine Bankkarte, Überweisungen und alles, was vom Konto abgeht, knicken.
    Insofern: Konto überwachen und bei einer erneuten Abbuchung einfach innerhalb von 6 Wochen zurückgeben lassen, wie gesagt ohne Angabe von Gründen einfach eine sog. Lastschriftsrückgabe anweisen.

    Du kannst natürlich, wenn du lustig bist, den Genossen von "Besser leben" schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass du ihnen künftig untersagst, weiterhin Geld vom Konto abzubuchen, dann kommt eben eine Rechnung.

    Zur Info: Solchen Geschäften kannst du binnen 14 Tagen widersprechen, evtl. geht das noch ("ca. 2 Wochen").

    Mehr kann ich dir aus bankenrechtlicher Sicht nicht mitteilen, aber die Kohle hast du zumindest wieder.
    Aus guter Erfahrung kann ich dir sagen, dass die meisten Firmen es dann noch 3-4 mal versuchen und dann meist nach ein paar Zahlungsaufforderungen aufgeben....
    Leg dich aber nicht zu sehr mit den Früchterln an, damit es nicht allzusehr scheppert :)

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  2. #2
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    nur mal so zur info: wieso überlegt ihr euch fristen für die wiederrufung? verträge oder vereinbarungen über telefon sind garnicht zulässig

  3. #3
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    nur mal so zur info: wieso überlegt ihr euch fristen für die wiederrufung? verträge oder vereinbarungen über telefon sind garnicht zulässig
    So auch nicht richtig...

    Auch ein müdlich über Telekommunikationsverbindungen ausgesprochener Kaufvertrag, ist ein in Deutschland gültiger Vertrag ;)

    ABER: Diese Telefonverklopperei ist nur gestattet, wenn DU selbst zu denen sagst "bitte ruft mich an" oder halt gleich bei denen anrufst *g*

    Wenn die dich aus heiterem Himmel anrufen und dir was verkaufen wollen, dann direkt mal ein paar wichtige Daten geben lassen:
    - Name des Angestellten
    - Firma für die er arbeitet (am besten inkl Anschrift :D )
    - eventuell noch auftraggebende Firma
    - (und wenn er jetzt noch nicht aufgelegt hat) dann noch, wie sie auf die gekommen sind

    Hast du das alles zusammen, kannst du getrost zur nächsten Polizeidienststelle gehen und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Gesetz des Unlauteren Wettbewerbs stellen...

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn man die nur schnell wieder aus seiner Leitung haben will, dann einfach nur auf diesen Gesetzesverstoß hinweisen und das man jetzt für die Anzeige bitte gerne die entsprechenden Daten haben möchte... Meist hört man dann nur noch "piep - piep - piep"...

  4. #4
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    @abc:

    also kann ich z.b. ein abgebuchter rechnungsbetrag wieder einfordern ( wo?? ) um z.b. zu prüfen ob das so seine richtigkeit hat?

  5. #5
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    @abc:

    also kann ich z.b. ein abgebuchter rechnungsbetrag wieder einfordern ( wo?? ) um z.b. zu prüfen ob das so seine richtigkeit hat?
    Du kannst jede Lastschrift (außer beim Abbuchungsauftrag, der aber selten verwendet wird) binnen 6 Wochen bei deiner Bank zurückholen, was aber 3€ Gebühren für den Abbuchenden kostet und die meistens nicht so freudig darauf reagieren.
    Teilrückbuchungen oder sowas gibt es nicht - ganz oder gar nicht.
    Würde ich nur bei berechtigten Widersprüchen machen.

    @überhose: Schlaf gut!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  6. #6
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    nur mal so zur info: wieso überlegt ihr euch fristen für die wiederrufung? verträge oder vereinbarungen über telefon sind garnicht zulässig
    Hallo,

    Vertäge können sehr wohl per Telefon rechtskräftig abgeschlossen werden.
    Ist nichts anderes als ein mündlicher Vertrag und es gibt kein Gesetz das besagt das eine formale Vorgabe für z.B. Kaufverträge macht. Auch kann man z.B. Telefonanschlüsse oder wie hier ein Abo etc. rechtskräftig per Telefon abschliessen.
    Allerdings greift hier auch das Fernabgabegestz welches besagt das Verträge die per Telefon geschlossen werden/wurden eine gesetzliche Wiederrufsfrist von zwei Jahren haben, soll heissen man kann seinen rechtskräftig getätigten Vertrag innerhalb von zwei Wochen wiederrufen, wobei hier auch nicht wichtig ist ob schriftlich oder telefonisch, wobei der schriftliche Wiederuf der sichere ist am besten noch per Einschreiben.

    Das Andere mit Annahme und Lieferung (Beisp. Pizzabote, Versandhandel, Abo, etc.) ist nur die Erfüllung des Vertrages. Erfüllt einer der Parteien seine Schuld nicht, so kann der andere die Erfüllung gerichtlich einfordern.

    Ich hoffe das ist verständlich geschrieben, bei weiteren Fragen einfach melden.

    Mfg
    Chris

  7. #7
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    Wie sind die den überhaupt an deine Kontodaten gekommen? Haben die am Telefon danach gefragt oder hatten die die woanders her?

  8. #8
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    er hat die bestimmt genannt.

    ich kenne mich mittlerweile im outbound aus, ich denke der kollege hat am tel mehr gesagt als er uns erzählt. und im zweifelsfall ist es immer die firma
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  9. #9
    Storno Gast
    @ C-Elfe

    Wie hast du das genau gemacht bzw. wie wurde das weiter geandet ? Kamm jemals ein Päckchen an oder wie genau war es bitte klär mal ...!

    Danke

    Mfg

  10. #10
    Storno Gast
    @ hänschenklein...!

    Nicht zulässig ok... wie gehe ich am besten gegen die Vor ? Polizeilich ?


    @ abc truppe

    Was sollte ich ( bzwdarf ich nicht ) machen damit es nicht scheppert ? In welcher Hinsicht Scheppert ?


    Mfg

  11. #11
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    weiß nicht ob das überhaupt funktioniert aber geh erstmal zu deiner bank bzw rufe an und sage denen , dass von dieser kontonummer nichts mehr automatisch bei dir abgebucht werden soll/darf. dann erstmal gucken dass du die vllt. telefonisch erreichst, sonst per mail und post mal druck machen und mit anwalt drohen. wenns nichts bringt durchaus zur polizei oder wenn du rechtschutz versichert bist zu nem anwalt -> aber ob sich ein anwalt für 40€ lohnt.....

  12. #12
    Storno Gast
    Bin rechtschutzversichert....!

    Das mit dem einfach nicht mehr abbuchen lassen geht ja nicht wie abc-truppe sagt.

    Naja ich gehe morgen mal zur Bank lass mein Geld unverzüglich zurückziehen als nächsten Schritte rufe ich bei denen an und mach druck...!

    Wie gehe ich beim Anruf am besten vor Wer hat tipps?

    Mfg

  13. #13
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    1.025
    du fragst dich durch wer dafür verantwortlich ist, dass von deinem konto unabgesprochen fast 50€ abgebucht worden sind. dass das ein ding der unmöglichkeit wäre usw und sofort und lass richtig dampf ab, wenn das geld dann nicht binnen 14 tage wieder bei dir auf dem konto sei wirst du die sache an deinen anwalt abgeben -> erzähl denen dann nochwas von anwaltskosten, die dann noch für die anfallen etc.... ;)

  14. #14
    Registriert seit
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    250
    @hänschenklein

    Hast Du schon mal über Telefon eine Pizza bestellt? Oder nächste Stufe: Bankgeschäfte über Telefon getätigt? Natürlich sind - nach Stand der Dinge - telefonisch abgeschlossene Verträge rechtsgültig. Dabei spielt es (zurzeit) keine Rolle, ob der (Werbe-)Anruf an sich wettbewerbsrechtlich ok war oder nicht.

    Für die Thematik empfehle ich www.antispam.de

    @storno

    Nach dem Anruf bekam ich ein paar Tage später ein Päckchen an mit Begrüßungsschreiben, einem etwa 12 Seiten starken Heftchen mit Gesundheitstipps und eine DVD mit einer Spiellänge von vielleicht einer Viertelstunde mit Übungen zum Nachmachen. Da ich eh' nie auf das kostenpflichtige Abo aus war und Tipps wie "Riechen Sie in Stress-Situationen an einem an einem Päckchen Vanillezucker" - ich stelle mir das gerade in Löschzugstärke im Einsatz vor - nicht mein Ding sind, habe ich von meinem Widerrufsrecht per Einschreiben Gebrauch gemacht.

    Wie Du aus der Sache herauskommst? Nun, Rechtsberatungen dürfen nur Anwälte oder der Verbraucherschutz geben. Meiner Meinung nach steckt das Entscheidende in Deinem ersten Posting: "Ich habe zugestimmt". Könnte es auch sein, dass Deine zeitliche Rekonstruktion fehlerhaft ist? Das 14tägige Widerrufsrecht gilt ab Erhalten der Auftragsbestätigung. Bertelsmann schickt Dir die (verlorenen gegangenen) Unterlagen zu, rechnet ein paar Tage drauf, in der Du das Päckchen erhalten solltest, dann kommen die 14 Tage für die Widerrufsfrist hinzu. Erst dann buche ich als großes Unternehmen ab, wenn ich keine Rückbuchungen (mit entsprechend vom Unternehmen zu zahlenden Gebühren) riskieren will.
    Ich erinnere mich nicht genau, aber bist Du am Telefon über das 14tätige Widerrufsrecht aufmerksam gemacht worden? Falls nicht, kann Dein Rechtsbestand an dem Punkt ansetzen.

    C-Elfe

    Elfe
    Geändert von C-Elfe (27.05.2008 um 22:16 Uhr)

  15. #15
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    Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
    @hänschenklein

    Hast Du schon mal über Telefon eine Pizza bestellt? Oder nächste Stufe: Bankgeschäfte über Telefon getätigt? Natürlich sind - nach Stand der Dinge - telefonisch abgeschlossene Verträge rechtsgültig. Dabei spielt es (zurzeit) keine Rolle, ob der (Werbe-)Anruf an sich wettbewerbsrechtlich ok war oder nicht.

    C-Elfe
    nein die sind nicht rechtsgültig. mit einer pizzabestellung gehe ich jedesmal einen ungültigen vertrag ein, da sich aber beide parteien einigen konnten, pizzaübergabe und bezahlung, ist der vertrag trotzdem erfüllt worden.

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