Das ist so nicht ganz richtig.
- Falls kein Abbuchungsauftrag vorliegt (den hättest du ausfüllen müssen und bei deiner Bank abgeben müssen), davon gehe ich aus, dann liegt rein formell eine sog. "Einzugsermächtigung" vor). Da in diesem Fall kein direkter Auftrag deinerseits bei der Bank vorliegt hast du
- 6 Wochen Zeit, das Geld ohne Angabe von Gründen von deiner Bank zurückholen lassen. Das kostet keine Gebühren und das Geld ist sofort wieder (bzw. beim nächsten Buchungsschnitt) auf dem Konto
- Es bringt nichts, wenn du der Bank sagst, dass die Freunde nicht mehr abbuchen dürfen. Das kann man nur mit einer Sollumsatzsperre verhindern. Dann kannst du aber deine Bankkarte, Überweisungen und alles, was vom Konto abgeht, knicken.
Insofern: Konto überwachen und bei einer erneuten Abbuchung einfach innerhalb von 6 Wochen zurückgeben lassen, wie gesagt ohne Angabe von Gründen einfach eine sog. Lastschriftsrückgabe anweisen.
Du kannst natürlich, wenn du lustig bist, den Genossen von "Besser leben" schriftlich per Einschreiben mitteilen, dass du ihnen künftig untersagst, weiterhin Geld vom Konto abzubuchen, dann kommt eben eine Rechnung.
Zur Info: Solchen Geschäften kannst du binnen 14 Tagen widersprechen, evtl. geht das noch ("ca. 2 Wochen").
Mehr kann ich dir aus bankenrechtlicher Sicht nicht mitteilen, aber die Kohle hast du zumindest wieder.
Aus guter Erfahrung kann ich dir sagen, dass die meisten Firmen es dann noch 3-4 mal versuchen und dann meist nach ein paar Zahlungsaufforderungen aufgeben....
Leg dich aber nicht zu sehr mit den Früchterln an, damit es nicht allzusehr scheppert :)
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!