Und was geht dich das an? Bist du 1700 € ärmer?
Und was geht dich das an? Bist du 1700 € ärmer?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich hatte mich hier im Forum auf eine Kleinanzeige gemeldet und bin höchstwahrscheinlich ebenfalls Opfer eines Betruges geworden.
Es ging um einen FME. Nach Aushandlung eines Preises, der Überweisung des Geldes und einigen Rückmeldungen kamen merkwürdige Geschichten und Unterstellungen. Bis zum heutigen Tage ist nichts angekommen, seit mehreren Wochen keine Reaktion mehr - Strafanzeige.
Der Verkäufer war Firefighter 26/60
Bin gerade auf das Thema gestoßen und wollte auf diese kleine Warnung nicht verzichten...
Gruß
D.
Man kann es doch einfach andersrum machen...
Erstelle man eine Whitelist wo alle käufer dem Verkäufer eine Positive bewertung geben können.
So stellt man keine Vermutungen auf sondern kann nur über Tatsachen berichten.
Davon abgesehen finde ich Persönlich Links zu ebay auktionen nicht so toll... und wenn jemand hier Intern ohne ebay was los werden will weiß ich nicht ob dieser okay ist oder ned... da wäre eine Whitelist doch schon was feines.
Kommts dann zum betrugsfall kann man ja dem entsprechend den whitelist Thread zum User löschen da er halt böse war.
Nunja... mehr fällt mir nun grade zu dem Thema nicht ein.
Das ist zwar schon ein wenig her aber ich möchte doch klarstellen, dass es zwar zu einer Anzeige kam, diese aber fallen gelassen wurde. Die Ermittlungen haben ergeben, dass Herr "Dragonas" versucht hat durch die Anzeige sein Geld zurückzubekommen und somit war er in diesem Fall der Betrüger.
MkG
FireFighter 26/60
112 - Die Männer, die kommen!! -
Wenn Ihre Frauen Sie lassen ....
Tut mir leid, aber durch eine Strafanzeige bekommt man aber sein Geld nicht wieder. Mit einer Strafanzeige kann man lediglich den "Täter" strafrechtlich belangen -> Geldstrafe/Haftstrafe.Zitat von FireFighter 26/60
Um das Geld wiederzubekommen bedarf es einer zivilrechtlichen Klage.
Hi,
Ohne dir etwas unterstellen zu wollen und die genau Geschichte zu kennen, aber wenn du ein Verkaufsangebot machst und dich dann nicht an die Abmachung hälst bzw. das Geld einheimst und keine Ware versendest, dann gilt das in meinen Augen als Betrug. Und wie wir alle wissen, wird Betrug strafrechtlich Geahndet. Auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt. Betrug ist Betrug, ganz einfach!
Und natürlich würde ich mein Geld auch wieder haben wollen, wenn der Verkäufer mich über den Tisch zieht. Ob nun mit strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder sonstiger Klage bleibt jedem selbst überlassen. Das nur mal so am Rande...
Gruß
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)