Hi,
Ohne dir etwas unterstellen zu wollen und die genau Geschichte zu kennen, aber wenn du ein Verkaufsangebot machst und dich dann nicht an die Abmachung hälst bzw. das Geld einheimst und keine Ware versendest, dann gilt das in meinen Augen als Betrug. Und wie wir alle wissen, wird Betrug strafrechtlich Geahndet. Auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt. Betrug ist Betrug, ganz einfach!
Und natürlich würde ich mein Geld auch wieder haben wollen, wenn der Verkäufer mich über den Tisch zieht. Ob nun mit strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder sonstiger Klage bleibt jedem selbst überlassen. Das nur mal so am Rande...
Gruß