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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Entschuldigung für die Ausdrucksweise, aber wer hat denn den Schwachsinn angeordnet?
    Vermutlich jemand, der sich mit der Materie beschäftigt hat.

    Für NICHT Feuerwehren hat der Vorfall keinerlei Relevanz!
    Wenn die Feuerwehrstiefel als Sicherheitsschuhe getragen werden, hat der Vorfall durchaus eine Relevanz.

    Oder besser:

    • SEG/FR/Bereitschaften/Rettungsdienste haben NICHTS im Gefahrenbereich zu suchen!
    • daher auch keinerlei Gefahren, die durch das Schuhwerk nicht abgedeckt wären!
    • Über Knöchelhoch zum Schnüren oder Reißverschluss und vernünftige Lederzehenkappe reicht völlig aus!
    Für den RD wird in der GUV-R "GUV-R 2106" folgende Aussage getroffen:
    Zum Schutz vor Verletzungen durch Umknicken, Ausrutschen, Vertreten oder gegen mechanische oder chemische Einwirkungen sollen Versicherte auf Krankenkraftwagen Sicherheitsschuhe mindestens der Kategorie S 2 Typ B mit rutschhemmender Sohle tragen.

    ...

    Fußschutz der Kategorie „2“ sind nach herkömmlicher Schuhfertigungsmethode hergestellte Schuhe, z.B. Lederschuhe, (Grundanforderung) mit folgenden Zusatzanforderungen: zum einen geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich;

    ...

    Bei besonderen Gefährdungen, z.B. wiederholten Rettungseinsätzen auf Baustellen oder Industrieanlagen, sollte der Schuh eine höhere Durchtrittsicherheit gegen Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in spitze Gegenstände haben. Dann ist ein Schuh S 3 geboten.
    Bei Einheiten des Regel-Rettungsdienstes und besonders des KatS ist meiner Meinung nach durchaus mit derartigen Gefährdungen, z. B. in vertrümmertem Gelände, zu rechnen.

    Ohne die betreffenden Normen gewälzt zu haben, gehe ich davon aus, dass die Feuerwehrstiefel die Mindestanforderungen der allgemeinen Norm für Sicherheitsschuhe erfüllen und in gewissen Bereichen übertreffen. Sprich: Ein Schuh, der die Anforderungen der speziellen Feuerwehrnorm erfüllt, muss nicht mehr nach der allgemeinen Norm zertifiziert werden.

    Die auf der Webseite der BAuA gelisteten Mängel:
    - Fehlende Antistatik
    - Fehlende Rutschhemmung
    - Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering
    - Zehenkappenbelastung zu gering
    - fehlende Durchtrittssicherheit
    - Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen

    Fast alle (bis auf den letzten und ggf. vorletzten) Punkte betreffen also auch Schuhwerk, das im Rettungsdienst eingesetzt wird (jeder dritte Arbeitsunfall ist ein Unfall mit der Ursache Stolpern, Rutschen, Stürzen, eine fehlende Rutschhemmung ist durchaus ein großes Problem!).
    Solange nicht nachgewiesen ist, dass die betroffenen Schuhe die Mindestanforderungen erfüllen, muss meiner Meinung nach davon ausgegangen werden, dass sie nicht den benötigten Schutz bieten.

    Wenn ich überlege, wei viele RDler noch mit z.B. Baltes Thun oder Baltes Baro, unter Knöchen hoch, mit Klettverschlüssen fahren, ....
    Da wäre wesentlich mehr Handlungsbedarf!
    Mag sein, ist aber einie völlig andere Baustelle.

  2. #2
    Registriert seit
    27.05.2008
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    195
    Hallo,

    laut Dienstbekleidungsordnung des DRK müssen S3 Sicherheitsschuhe getragen werden...
    Und wenn diese Schuhe nicht den Anforderungen entsprechen, dürfen die nicht getragen werden... Versicherungsschutz usw.


    Gruß
    Daniel

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