Geändert von Mr. Blaulicht (29.04.2008 um 01:05 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Dein Amtsarzt ist noch nicht mal befugt, flasche oder irgendwelche anderen Angaben an die Personalstelle oder andere weiterzugebn. Er untersteht, wie jeder andere Arzt auch der Schweigepflicht.
Außerdem ist eine Aufhebung des Beamtenstatus eine bürokratisch sehr aufwendige Angelegenheit und nicht automatisch mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen.
Gruß, Mr. Blaulicht
1. Der Arzt braucht ja der Personalabteilung keine Erkrankungen mitteilen, es reicht ja und das darf bzw muß er auch, wenn derjenige falsche Angaben bei der Untersuchung gemacht hat.
2. Ist die Aufhebung des Beamtenverhältnisses kein Problem, da hier eine arglistige Täuschung stattgefunden hat, was wiederrum zur Folge hat, daß der Verwaltungsakt sprich die Verbeamtung hinfällig ist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
... es den BF wohl immer schwerer wird, hochintelektuelle Spitzensportler zu heuern.
Ähnlich ist es bei BW und POL. Es wird sich in Zukunft die Frage stellen, ob der Allroundfeuerwehrmann noch zu beschaffen ist oder eher spezialisiertes Personal das Mittel der Wahl darstellen wird.
Oder mal ganz ketzerisch:
Wäre nicht gar ein Leitstellendisponent im Rollstuhl denkbar ? Muss vor einem ausgefeilt programmierten ELR jemand sitzen, der jahrelang Strahlrohre oder Patienten durch die Gegend getragen hat ?
Nur mal als Denkanstoß...
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
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