Das letzte Wort, was das Anbringen von Zusatzgeräten in den Fahrzeugen betrifft, hat sowieso der Eigentümer, also entweder die Stadt/Gemeinde bei Feuerwehren und der Vorstand des ASB, DRK, JUH, MHD oder "Taxi-Müller" als Eigentümer und Halter des Fzg.