
Zitat von
thilo
Nein, kein Hoax, sondern definitiv Vorgabe unserer Rechtsabteilung.
Der Haftpflichtbereich ist demnach abgedeckt, jedoch ist im Kaskoversicherungsbereich "der Versicherer von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer durch den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Inwieweit die Verwendung eines mobilen Navigationssystems Ursache für das Unfallereignis ist, ergibt sich in der Regel aus der Einzelfallprüfung."
Auch ist von Regressnahme seitens der BG bei einem Unfall die Rede, "wenn bei der Verwendung eines solchen Gerätes grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.[...]Eine Verwendung eines Navigationsgerätes trotz Untersagung durch die BG wird in der Regel grob fahrlässig sein."
Ahh.... lesen und verstehen.... Die Versicherung beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung.
- Das Bedienen während der Fahrt durch den Fahrer ist verboten.
Begründung in §23Abs1Satz1 StVO sein

Zitat von
§32 StVO
(1) 1 Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
- Navis haben meist Radarwarner einprogrammiert
Siehe §23Abs1bSatz1und2 StVO

Zitat von
§23 StVO
(1b) 1 Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2 Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das ist mit der "Einzelfallprüfung" gemeint! Der Fahrer darf das Gerät nicht bedienen und wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, weil er plötzlich bremst, weil das Navi sagt "Hier steht ein stationärer Blitzer", dann ist der Versicherungsschutz für den Unfall weg!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator