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Thema: Mobile Navis

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nein, kein Hoax, sondern definitiv Vorgabe unserer Rechtsabteilung.
    Der Haftpflichtbereich ist demnach abgedeckt, jedoch ist im Kaskoversicherungsbereich "der Versicherer von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer durch den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Inwieweit die Verwendung eines mobilen Navigationssystems Ursache für das Unfallereignis ist, ergibt sich in der Regel aus der Einzelfallprüfung."
    Auch ist von Regressnahme seitens der BG bei einem Unfall die Rede, "wenn bei der Verwendung eines solchen Gerätes grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.[...]Eine Verwendung eines Navigationsgerätes trotz Untersagung durch die BG wird in der Regel grob fahrlässig sein."

  2. #2
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    Pappt das Ding mit dem passenden Halter aufs Armaturenbrett und gut ist. Bei Navigon z.B. ist so ne Scheibe fürs Armaturenbrett dabei, wo dann der Saugnapfhalter drauf kommt.

  3. #3
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    Zitat Zitat von thilo Beitrag anzeigen
    Nein, kein Hoax, sondern definitiv Vorgabe unserer Rechtsabteilung.
    Der Haftpflichtbereich ist demnach abgedeckt, jedoch ist im Kaskoversicherungsbereich "der Versicherer von der Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer durch den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Inwieweit die Verwendung eines mobilen Navigationssystems Ursache für das Unfallereignis ist, ergibt sich in der Regel aus der Einzelfallprüfung."
    Auch ist von Regressnahme seitens der BG bei einem Unfall die Rede, "wenn bei der Verwendung eines solchen Gerätes grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.[...]Eine Verwendung eines Navigationsgerätes trotz Untersagung durch die BG wird in der Regel grob fahrlässig sein."
    Ahh.... lesen und verstehen.... Die Versicherung beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung.

    - Das Bedienen während der Fahrt durch den Fahrer ist verboten.
    Begründung in §23Abs1Satz1 StVO sein
    Zitat Zitat von §32 StVO
    (1) 1 Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
    - Navis haben meist Radarwarner einprogrammiert
    Siehe §23Abs1bSatz1und2 StVO
    Zitat Zitat von §23 StVO
    (1b) 1 Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2 Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
    Das ist mit der "Einzelfallprüfung" gemeint! Der Fahrer darf das Gerät nicht bedienen und wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, weil er plötzlich bremst, weil das Navi sagt "Hier steht ein stationärer Blitzer", dann ist der Versicherungsschutz für den Unfall weg!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Dass die Bedienung während der Fahrt nicht gestattet ist, ist klar.
    Es ist ja auch von Verwendung des Navis die Rede - von Radarwarnern steht da nichts. Es geht ausschließlich um die Tatsache (/Behauptung), dass Navis an der Frontscheibe das Sichtfeld des Fahrers einschränken. Das tun sie meiner Meinung nach nicht, solange sie nicht im direkten Sichtfeld angebracht sind. Sämtliche anderen Konstruktionen, die den Blick von der Straße lenken, sind in meinen Augen "gefährlicher" als die Montage an der Frontscheibe.

    thilo

    @TZFirestorm
    Vergleiche mal das dritte Posting mit deinem - laut dieser Vorgabe darf das Navi nicht an oder vor der Windschutzscheibe installiert werden.

  5. #5
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    Das müsste ja dann aber auch für sämtliche Notizblock- und Handy-Halterungen gelten - ebenso wie für das "Gebammberl" am Rückspiegel. Oder gar für irgendwelche Aufkleber wie die Umweltplaketten, Lichttests etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das müsste ja dann aber auch für sämtliche Notizblock- und Handy-Halterungen gelten - ebenso wie für das "Gebammberl" am Rückspiegel. Oder gar für irgendwelche Aufkleber wie die Umweltplaketten, Lichttests etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Die Feinstaubplakette, denn mit UMWELT hat sie ja wenig zu tun!? Naja, ist sie denn schon irgendwo in Kraft? Ich meine jetzt nicht "wird verkauft und soll ins Fzg" sondern gibt es irgendwo auch schon Geldstrafen, wenn man keine hat?
    Ich denke mal solange es Fzge gibt, die die Feinstaubnormen besser erfüllen als jedes deutsche Auto, die aber trotzdem keine grüne Plakette, bzw gar keine, bekommen weil die Strßenverkehrsämter zu doof sind die Tabellen zu lesen "Das Auto steht abba nich im mein Buch, da gips kein Plakedde för ihm!", so lange werden die Autohalter auch dagegen klagen und solange werden die Plaketten sinnlose Geldbeschaffungsmaßnahmen bleiben.

    Preisfrage:Wer verursache eigentlich mehr Feinstaub pro Minute:
    Ein Horde von 40 Diesel-LKW in der Innenstadt von München oder die eine Industrieanlage in Washington?
    RICHTIG! Die LKWs sind es nicht....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Oh, ist da vielleicht jemand etwas schlecht auf das Thema zu sprechen? ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Servus!

    Meine Herren, bitte beim Thema bleiben, danke...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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