Hallo zusammen!

Wie mir zu Ohren gekommen ist, werden mobile Navis von der BG als "Einbauten" gewertet, deren Verwendung durch die UVV reglementiert ist.
Und gem. der GBV D29 sei somit ein Anbringen von Navis im Bereich der Frontscheibe zu unterlassen; Zuwiderhandlungen werden uU mit Versicherungsverlust und Geldstrafen geahndet.
Wie geht ihr damit um? Oder ist das Thema bei euch noch nicht aufm Tisch?

Grüße