Dass die Bedienung während der Fahrt nicht gestattet ist, ist klar.
Es ist ja auch von Verwendung des Navis die Rede - von Radarwarnern steht da nichts. Es geht ausschließlich um die Tatsache (/Behauptung), dass Navis an der Frontscheibe das Sichtfeld des Fahrers einschränken. Das tun sie meiner Meinung nach nicht, solange sie nicht im direkten Sichtfeld angebracht sind. Sämtliche anderen Konstruktionen, die den Blick von der Straße lenken, sind in meinen Augen "gefährlicher" als die Montage an der Frontscheibe.
thilo
@TZFirestorm
Vergleiche mal das dritte Posting mit deinem - laut dieser Vorgabe darf das Navi nicht an oder vor der Windschutzscheibe installiert werden.