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Thema: Private Einsatzbekleidung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zulassung für Bandschlingen
    EN 354
    EN 795
    EN 566
    EN 1498 C/ CE 0408

    Zusätzliche Infos in C53 der GUV...

    wenn man die so anschaut, könnte man meinen, dass ohne Zulassung oder Bestimmungen das Zeug nicht verwendet werden soll/darf...

    Ich meins allgemein, nicht bezogen auf die Bandschlinge allein.
    Ich mein ich bin halt lieber auf der sicheren Seite bei der Beschaffung der Ausrüstung. Ich kann mir vorsellen, sollte wirklich mal etwas passieren, dann hat man die besseren Karten, ist das nicht auch eure Meinung?

    oder les ich das alles so falsch, dann klärt mich auf...

    ...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.
    Und ich wollt halt eben diese "nichtzugelassenen" Geräte ansprechen
    Geändert von woodstock (28.03.2008 um 21:17 Uhr)

  2. #2
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    Pille:
    ...sehe ich genauso - Zulassung muß vorliegen und Design muß auch stimmen - dann geht's.
    Da waren wir uns ja irgendwie noch einig, wo liegt eigentlich jetzt der Unterschied?

    mfg

  3. #3
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    Denke man muss auch fragen, was für kritische Dinge mit Bandschlingen getan werden sollen..

    Öffnen einer Tür?
    Benutzung als Schlauchhalter?
    Rettung von Personen? (Zum hinterherziehen)

    Dann tuts wohl auch ein ungeprüftes, billiges Stück Seil.. Will man sich damit hingegen abseilen o.Ä., sollte man wohl auf eine Zulassung achten..

    Genau wie mit den Lampen: Werden damit regelmäßig ex-geschützte Bereiche betreten? Wenn ja, sollte auch die Lampe ex-geschützt sein..

    Wird hingegen vielleicht maximal einmal im Jahr ein Einsatz mit Ex-Gefahr abgearbeitet, tuts evtl. auch eine billige Lampe ohne ex-schutz.. (Die dann z.B. gleichwertig mit den meisten HfuG ist..)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    @ woodstock:

    Danke für die DIN/EN und ich hatte nie was anderes behauptet, außer das es sinnvoll sein kann einige Dinge privat zu haben die nicht von der Stadt/Kommune gestellt werden.
    Geändert von Pille112 (28.03.2008 um 22:06 Uhr) Grund: Tippteufeljagd
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  5. #5
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    Klar kann das sinnvoll sein. Wo bitte wird denn dem RD-Mitarbeiter ein Gürtelholster gestellt. Trotzdem finde ich so ein Teil sehr sinnvoll.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    ...wenn sinnvolle sachen drin sind. und nicht zuviel

  7. #7
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    Klar, aber diese Diskussion haben wir - glaube ich - schon wo anders geführt...

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