Zulassung für Bandschlingen
EN 354
EN 795
EN 566
EN 1498 C/ CE 0408
Zusätzliche Infos in C53 der GUV...
wenn man die so anschaut, könnte man meinen, dass ohne Zulassung oder Bestimmungen das Zeug nicht verwendet werden soll/darf...
Ich meins allgemein, nicht bezogen auf die Bandschlinge allein.
Ich mein ich bin halt lieber auf der sicheren Seite bei der Beschaffung der Ausrüstung. Ich kann mir vorsellen, sollte wirklich mal etwas passieren, dann hat man die besseren Karten, ist das nicht auch eure Meinung?
oder les ich das alles so falsch, dann klärt mich auf...
Und ich wollt halt eben diese "nichtzugelassenen" Geräte ansprechen...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.