Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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wofür steht eig das x?? :D
Ok ich find diese Schlingen ganz in Ordnung,
habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt, ich habe auch nix gegen die Ausrüstung, aber mir geht es um die Zulassung, wenn ihr die erste Seite und den ersten Beitrag gelesen hättet, dann wisst ihr was ich wollte... Es geht mir um die Zulassung und ob ihr als Führungskräfte sowas tolleriert, oder nicht.
Mir geht es nicht darum ob die Schlinge einen Einsatzwert hat, aber wenn sie nicht zugelassen ist und dann etwas passiert, dann soll es nicht heißen der GF hats ja gewusst. Dann ist auch niemanden geholfen.
Aber das "Schlinglein, Täschlein und Lämplein" eine ungeheure Erleichterung im (Atemschutz-)Einsatz darstellen können ist Dir wohl bekannt, oder?
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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Wo liegt das Problem, wenn diese Zubehör von der Kommune beschafft wird? Keiner hat ein Problem.
Ich wollte nur wissen wir ihr mit der Zulassung von solchen Dingen umgeht... nix anderes?
Es gibt Helmlampen und Schlingen, die haben Ihre Zulassung und keiner hat ein Problem.
Nur ich persönlich finde es nicht hilfreich, wenn man sich Ausrüstungsgegenstände besorgt, die die entsprechende Prüfung nicht haben.
Und die Signatur kann ich ja auch ändern, damit niemand an ihr Anstoß nehmen muss und lass das Feld einfach "neutral" leer.
...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.
Gruß Carsten
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brav ;)
aber was hat eine zulassung mit der funktion eines gerätes zutun? auch ohne zulassung kann etwas hilfreich sein
Zulassung für Bandschlingen
EN 354
EN 795
EN 566
EN 1498 C/ CE 0408
Zusätzliche Infos in C53 der GUV...
wenn man die so anschaut, könnte man meinen, dass ohne Zulassung oder Bestimmungen das Zeug nicht verwendet werden soll/darf...
Ich meins allgemein, nicht bezogen auf die Bandschlinge allein.
Ich mein ich bin halt lieber auf der sicheren Seite bei der Beschaffung der Ausrüstung. Ich kann mir vorsellen, sollte wirklich mal etwas passieren, dann hat man die besseren Karten, ist das nicht auch eure Meinung?
oder les ich das alles so falsch, dann klärt mich auf...
Und ich wollt halt eben diese "nichtzugelassenen" Geräte ansprechen...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.
Geändert von woodstock (28.03.2008 um 21:17 Uhr)
Pille:Da waren wir uns ja irgendwie noch einig, wo liegt eigentlich jetzt der Unterschied?...sehe ich genauso - Zulassung muß vorliegen und Design muß auch stimmen - dann geht's.
mfg
Denke man muss auch fragen, was für kritische Dinge mit Bandschlingen getan werden sollen..
Öffnen einer Tür?
Benutzung als Schlauchhalter?
Rettung von Personen? (Zum hinterherziehen)
Dann tuts wohl auch ein ungeprüftes, billiges Stück Seil.. Will man sich damit hingegen abseilen o.Ä., sollte man wohl auf eine Zulassung achten..
Genau wie mit den Lampen: Werden damit regelmäßig ex-geschützte Bereiche betreten? Wenn ja, sollte auch die Lampe ex-geschützt sein..
Wird hingegen vielleicht maximal einmal im Jahr ein Einsatz mit Ex-Gefahr abgearbeitet, tuts evtl. auch eine billige Lampe ohne ex-schutz.. (Die dann z.B. gleichwertig mit den meisten HfuG ist..)
hallo :E
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@ woodstock:
Danke für die DIN/EN und ich hatte nie was anderes behauptet, außer das es sinnvoll sein kann einige Dinge privat zu haben die nicht von der Stadt/Kommune gestellt werden.
Geändert von Pille112 (28.03.2008 um 22:06 Uhr) Grund: Tippteufeljagd
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Klar kann das sinnvoll sein. Wo bitte wird denn dem RD-Mitarbeiter ein Gürtelholster gestellt. Trotzdem finde ich so ein Teil sehr sinnvoll.
Gruß, Mr. Blaulicht
...wenn sinnvolle sachen drin sind. und nicht zuviel
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