Daß du dich da mal nicht vertust. Auch ein "Privatunternehmen" hat sich an geltende Vorschriften zu halten die i.d.R. in den UVV durch die BG´s ganz klar geregelt sind.
Ich bin in solch einem "Privatunternehmen" ehrenamtl. tätig und kenne das Problem, daß Einsatzjacken die gerade 2-3 Jahre alt waren nun nicht mehr zulässig sind, weil die Größe der retroreflektierenden Fläche nach neuesten Normen nicht mehr ausreichen und demnach alle neuen Jacken mehr Reflexmaterial haben musste.
Die BG hat allerdings die Ausnahmeregelung getroffen, daß die "alten" Einsatzjacken weiter verwendet dürfen und nur Neuanschaffungen nach neuer Regelung beschafft werden müssen.
Und der Arbeitgeber (egal ob man hauptberuflich dort arbeitet oder ehrenamtlich) muss sämtliche Sicherheitsbekleidung (bzw. spez. geforderte Arbeitskleidung) nach aktuellen Gesetzen/Normen stellen, sofern dies gefordert wird.
Niemand muss sich seine PSA selber kaufen.
Wenn es dennoch jemand selber macht, so hat er sich i.d.R. an geltende Normen und Anforderungen (sei es von BG, Gesetz oder Org.) zu halten. Es kann aber auch sein, daß das tragen von selbstgekaufter Einsatzkleidung verboten wird, denn der Vorgesetzte ist für eure Sicherheit verantwortlich und kein KBM oder Ortsbeauftragter etc. wird bei jedem Einsatz erstmal bei allen nachschauen wollen ob die selbstgekaufte Kleidung den Normen entspricht. Also verbieten sie es grundsätzlich, damit sind sie aus dem Schneider.
Wenn demjenigen dann dadurch was passiert, können die immer sagen: "Bei uns ist sowas verboten, siehe DA XYZ".