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Thema: Private Einsatzbekleidung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    <-- bis hier her sind es alles PRIVATUNTERNEHMEN! Jede Firma kann selber entscheiden was sie trägt --> daher ja z.B. auch der "Wir-sehen-alle-gleich-aus-damit-man-die-Firma-erkennt-Anzug" mit Bezeichnung "Bonn2000"
    (nur um mal kein Privatunternehmer mit Namen zu nennen...). Ähnlich z.B. bei Werkfeuerwehren, die in den öffentlichen Bereich Fw/RD eingebunden sind (ein großer Wolfsburger Autobauer z.B.. Der trägt NICHT die übliche Einsatzbekleidung der Stadt WOB!
    Bevor jetzt wieder jemand Sturm läuft wegen "Privatunternehmen" schaut mal in Google unter dem Stichwort "beliehene Unternehmer"...
    Daß du dich da mal nicht vertust. Auch ein "Privatunternehmen" hat sich an geltende Vorschriften zu halten die i.d.R. in den UVV durch die BG´s ganz klar geregelt sind.
    Ich bin in solch einem "Privatunternehmen" ehrenamtl. tätig und kenne das Problem, daß Einsatzjacken die gerade 2-3 Jahre alt waren nun nicht mehr zulässig sind, weil die Größe der retroreflektierenden Fläche nach neuesten Normen nicht mehr ausreichen und demnach alle neuen Jacken mehr Reflexmaterial haben musste.
    Die BG hat allerdings die Ausnahmeregelung getroffen, daß die "alten" Einsatzjacken weiter verwendet dürfen und nur Neuanschaffungen nach neuer Regelung beschafft werden müssen.



    Und der Arbeitgeber (egal ob man hauptberuflich dort arbeitet oder ehrenamtlich) muss sämtliche Sicherheitsbekleidung (bzw. spez. geforderte Arbeitskleidung) nach aktuellen Gesetzen/Normen stellen, sofern dies gefordert wird.
    Niemand muss sich seine PSA selber kaufen.
    Wenn es dennoch jemand selber macht, so hat er sich i.d.R. an geltende Normen und Anforderungen (sei es von BG, Gesetz oder Org.) zu halten. Es kann aber auch sein, daß das tragen von selbstgekaufter Einsatzkleidung verboten wird, denn der Vorgesetzte ist für eure Sicherheit verantwortlich und kein KBM oder Ortsbeauftragter etc. wird bei jedem Einsatz erstmal bei allen nachschauen wollen ob die selbstgekaufte Kleidung den Normen entspricht. Also verbieten sie es grundsätzlich, damit sind sie aus dem Schneider.
    Wenn demjenigen dann dadurch was passiert, können die immer sagen: "Bei uns ist sowas verboten, siehe DA XYZ".

  2. #2
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    kuhl, dass es hier so einen Andrang bezüglich des Themas gibt,

    mir ging es mehr um die Sachen die man haben muss weil sie einfach "gschaftlig" sind und die anderen das auch haben... da bin ich irgendwie alergisch drauf, und ich bin auch gegen solchen Täschlein, Schlinglein, Lämplein und und und...
    Ich wollte dann eben nur wissen wie geht ihr mit solcher "Wichtigmach-Ausrüstung" um wenn sie nicht mal zugelassen ist...

    Nach dem Fall in Göttingen wurden ja auch die Zulassungen aller Gegenstände am FM untersucht.

    Mfg
    Geändert von woodstock (28.03.2008 um 20:57 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von woodstock Beitrag anzeigen
    Ich wollte dann eben nur wissen wie geht ihr mit solcher "Wichtigmach-Ausrüstung" um
    das sagst du, der in seiner signatur all seine lehrgänge und dienstgerade stehen hat?

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    TM, TF, AT, MA, THL, WaFö, Fu, GF und das erste X
    klasse jung! erst mal an seiner eigenen nase packen. wenn die anderen das schön finden lass sie doch brauchst doch nicht hingucken.

  4. #4
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    Ok ich find diese Schlingen ganz in Ordnung,

    habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt, ich habe auch nix gegen die Ausrüstung, aber mir geht es um die Zulassung, wenn ihr die erste Seite und den ersten Beitrag gelesen hättet, dann wisst ihr was ich wollte... Es geht mir um die Zulassung und ob ihr als Führungskräfte sowas tolleriert, oder nicht.

    Mir geht es nicht darum ob die Schlinge einen Einsatzwert hat, aber wenn sie nicht zugelassen ist und dann etwas passiert, dann soll es nicht heißen der GF hats ja gewusst. Dann ist auch niemanden geholfen.

  5. #5
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    Aber das "Schlinglein, Täschlein und Lämplein" eine ungeheure Erleichterung im (Atemschutz-)Einsatz darstellen können ist Dir wohl bekannt, oder?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    Zitat Zitat von woodstock Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für deinen Beitrag,
    diese Argumentationen helfen immer warnsinnig weiter im Thema und sind sehr konstruktiv.
    Danke nochmal.

    Aber ich kenn jetzt auch deine Meinung.
    ...glaube ich nicht!!
    Es gibt sinnvolles Zusatzequipment und sinnfreies - Rettungsschlinge und Hand-/Helmlampe gehören mit Sicherheit zu ersterem.
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    Wo liegt das Problem, wenn diese Zubehör von der Kommune beschafft wird? Keiner hat ein Problem.
    Ich wollte nur wissen wir ihr mit der Zulassung von solchen Dingen umgeht... nix anderes?
    Es gibt Helmlampen und Schlingen, die haben Ihre Zulassung und keiner hat ein Problem.
    Nur ich persönlich finde es nicht hilfreich, wenn man sich Ausrüstungsgegenstände besorgt, die die entsprechende Prüfung nicht haben.

  8. #8
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    Und die Signatur kann ich ja auch ändern, damit niemand an ihr Anstoß nehmen muss und lass das Feld einfach "neutral" leer.

  9. #9
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    ...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Zitat Zitat von woodstock Beitrag anzeigen
    [...] und ich bin auch gegen solchen Täschlein, Schlinglein, Lämplein und und und...[...]
    ...dann hoffe ich mal das Dein Kamerad bis zu dem AS-Einsatz, wo Du auf der Nase liegst, sich noch nicht von Dir bequatschen lassen oder sein Täschlein mit dem Schlinglein noch nicht Zuhause gelassen hat.

    Vielleicht weißt Du es dann ja mal zu würdigen. Herr Ein-X-er...
    Gruß Carsten
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  11. #11
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    wofür steht eig das x?? :D

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