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Thema: Streik im Rettungsdienst

  1. #1
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    Streik im Rettungsdienst

    Moin moin,

    da es ja in absehbarer Zeit zumindest hier in der Umgebung zu Streiks beim DRK kommen könnte, habe ich hier mal ein paar Frage an Euch:

    1. Darf der Rettungsdienst an sich überhaupt bestreikt werden?
    2. Wenn ja, müssen dann nur Notfalleinsätze gefahren werden?
    3. Wenn nein, warum nicht?
    4. Darf der Krankentransport bestreikt werden? Oder: Gibt es einen Anspruch des Patienten auf zeitgerechte Beförderung durch einen Krankenwagen?
    5. Dürfen terminierte Krankentransporte zu Notfalleinsätzen deklariert werden (egal, ob duch Anforderer, Disponent oder sonst wem)
    6. Wenn nicht, welche möglichkeiten hat die Fahrzeugbesatzung, wenn dies trotzdem geschieht?
    7. ...

    Fragen über Fragen...

    Habt Ihr schon mal gestreikt? Wie sind Eure Erfahrungen?

    Mich interessiert einfach alles zu diesem Thema, gerne auch mit Belegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Moin moin,

    da es ja in absehbarer Zeit zumindest hier in der Umgebung zu Streiks beim DRK kommen könnte, habe ich hier mal ein paar Frage an Euch:

    1. Darf der Rettungsdienst an sich überhaupt bestreikt werden?
    2. Wenn ja, müssen dann nur Notfalleinsätze gefahren werden?
    3. Wenn nein, warum nicht?
    4. Darf der Krankentransport bestreikt werden? Oder: Gibt es einen Anspruch des Patienten auf zeitgerechte Beförderung durch einen Krankenwagen?
    5. Dürfen terminierte Krankentransporte zu Notfalleinsätzen deklariert werden (egal, ob duch Anforderer, Disponent oder sonst wem)
    6. Wenn nicht, welche möglichkeiten hat die Fahrzeugbesatzung, wenn dies trotzdem geschieht?
    7. ...

    Fragen über Fragen...

    Habt Ihr schon mal gestreikt? Wie sind Eure Erfahrungen?

    Mich interessiert einfach alles zu diesem Thema, gerne auch mit Belegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    1 Ja sicherlich, es wird aber auch hier auf eine Notdienstvereinbarung herauslaufen

    3+4 sicherlich hat der Patient einen Anspruch auf Krankentransport, er hat aber keinen Anspruch vom Kreuz gefahren zu werden. Die Privaten werden sich freuen

    Vor allem stellt sich die Frage ob ehrenamtliche als Streikbrecher eingesetzt werden. Vorstellen könnte ich es mir
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    ich kenne einen fall, da wurde der krankentransport bestreikt, das war die sache mit der auflösung des DRK im kreis heinsberg. die notfallrettung wurde weiter besetzt.

  4. #4
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    Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?

  5. #5
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    Ähm, also - es darf im RD gestreikt werden!

    Die rettungsdienstliche Grundversorgung ist dabei zu gewähleisten wie sie im Sicherstellungauftrag beschrieben ist, d. h. eine Rw die bestreikt wird hat ihren Dienstbetrieb so weiterzuführen wie es z. B. Sontags der Fall ist. Die Krankenbeförderung kann eingestellt werden da hier kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ob ein Krankentransport durch den RD durchgeführt wird kann, dann im Einzelfall, der Disponent entscheiden. Dieses wir dann meistens durch eine kurzzeitige Verfahrens-/Dienstanweisung für die RLst geregelt.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, aber was machst Du, wenn Oma nicht mehr zur Dialyse kommt?
    Privater Anbieter ;-)

    die Dispos werden dann Wahrscheinlich RDV rausläuten, wenn die es zu lassen.

    das Beste währe wenn alle Transporte gemacht werden, aber nicht in das System zum Abrechnen eingegeben, dann hat der Verein schlecht Karten wenn der Nachweis fehlt .

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
    Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Alle Transporte durchzuführen, diese aber nicht abzurechnen, würde den Sinn eines Streiks verfehlen.
    Es geht ja auch darum die Öffentlichkeit dadurch auf sich aufmerksam zu machen.
    ...die darunter nur leiden muss und den Sinn eventuell nicht versteht

    wenn nicht abgerechnet wird kommt kein Geld rein , aber die Lohnkosten laufen weiter, und die Patienten müssten nicht darunter leiden

    Gruß Michael
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  9. #9
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    Ich kann Dich ja irgendwie verstehen, aber dann dürfte ja niemand streiken der in irgendeiner Weise Dienstleistungen anbietet.

    Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!

    Und RD/KBF ist in meinen Augen nichts anderes als Krankenhauspersonal nur auf mobiler Basis.
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Hallo Carsten

    gugge mol do http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tvg/01.htm

    hoffe geholfen zu haben

    Gruß Michael

    PS: Arbeite in einer Klinik
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  11. #11
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    ...was willst Du mir damit jetzt sagen???
    Gruß Carsten
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    ...
    das Beste währe wenn alle Transporte gemacht werden, aber nicht in das System zum Abrechnen eingegeben, dann hat der Verein schlecht Karten wenn der Nachweis fehlt .

    Gruß Michael
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber....

    wenn ich dem Arbeitgeber Kosten verursache (Benzin, Verschleiß, ....), dann MUSS ich auch die Aufträge dokumentieren! Anders würde es sich mE. verhalten, wenn ich die Transports nicht durchführe.

    Mal davon abgesehen, dass eine Dokumentationspflicht besteht! Und die erfolgt idR. auf dem Fzg in Papierform! Ob diese Papiere nun heute oder in 14 Tagen in den Rechner übertragen werden dürfte egal sein - dann muss ich sie halt eingeben wenn der Streik zu Ende ist. Also nichts gewonnen außer eine Menge Arbeit nach dem Streik!

    Was nutze eigentlich ein Streik, wenn nur ein Unternehmen mitmacht? NIX! Denn die anderen (Die genauso privaten Organisationen wie das DRK: ASB, JUH, MHD, "Taxi Müller") werden sich über die zusätzliche Aufträge (und somit Gelder!) der Leitstelle freuen! Wenn man natürlich nur das DRK treffen will, so sollte der gesamte Betrieb die Arbeit einstellen, also die kompletten RTW, KTW, BFD, Esssen auf Rädern, Verwaltung.
    Allerdings NUR nach zeitlich genügend großem Vorlauf, damit die Rettungsleitstelle, den Ersatzplan zur Sicherstellung erstellen kann! - was allerdings das Risiko birgt, dass das DRK "mal eben die SEG aktiviert", damit die Fahren...

    Die Bereiche Rettung und Krankentransport, also alles was vom Arzt verordnet wird, dürfen nicht beeinträchtigt werden!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    ...was willst Du mir damit jetzt sagen???
    Entschuldigung Carsten (tief niederknie)

    war für die Rundumblinkleuchte

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  14. #14
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    Also bei unserem Streik (Telekom:-) ) war es so, das grundsätzlich ersteinmal alle Arbeitnehmer gestreikt haben.

    Dann haben Arbeitgeber und Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung für Fälle abgeschlossen, in denen potentiell Gesundheit oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden (Notrufanschlüsse, Krankenhäuser, Feuerwehr etc.)

    Daraufhin hat die Gewerkschaft Mitarbeiter benannt (Teilweise auch im Einzelfall), die zum Notdienst herangezogen wurden.

    Anders ist es bei Beamten, die haben kein Streikrecht (Deshalb streiken bei der Polizei ja auch nur die Angestellten...) können aber sehr wohl Dienst nach Vorschrift machen.

    Da Du aber offenbar Arbeitnehmer bist, hast Du auch volles Streikrecht und musst erst arbeiten gehen, wenn Dich die Gewerkschaft zum Notdienst bestimmt. Heranziehung durch den Arbeitgeber sind nicht zulässig!

    Dies ist keine Rechtsauskunft, nur ein selbsterlebtes Praxisbeispiel...

    Gruß PelBB


    PS: Bei der ganzen Sache sollte man aber nicht vergessen, das man nach dem Streik ja wieder da arbeiten möchte, deshalb ist m.E. maßvolles Handeln angebracht!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Sogar Fw und Pol haben ein, durch eine Gesetzesgrundlage zugesichertes, Streikrecht!
    Wo haben denn FW und Pol ein Streikrecht? Das unterscheidet ja gerade den Beamten vom Angestellten (vgl. Art. 33 GG!).

    "Das Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung, Beendigung, Rechte und Pflichten) ist einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet, wobei es sich allerdings um einen mitwirkungsbedürften Verwaltungsakt jeweils handelt. Damit unterscheidet sich das Beamtenrecht entscheidend vom Arbeitsrecht, wo von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Individualarbeitsvertrag bzw. den Tarifvertragsparteien ein kollektiver Arbeitsvertrag (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgehandelt wird. Beispielsweise werden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, seit Jahren erst mit Verzögerung durch den Gesetzgeber in die Besoldungsgesetze eingearbeitet."

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